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Wie hoch sind die Elternbeiträge?

Mit dem Kita-Reform Gesetz 2020 hat das Land Schleswig-Holstein erstmalig Höchstbeträge für alle Kita-Plätze im Land eingeführt, den sogenannten „Eltern-Deckel“. Die zu entrichtenden Elternbeiträge dürfen monatlich

  • 7,21 Euro für Kinder unter 3 Jahren sowie
  • 5,66 Euro für Kinder ab 3 Jahren

pro wöchentlicher Betreuungsstunde nicht übersteigen.

Neben den Elternbeiträgen kann der Einrichtungsträger angemessene Verpflegungskostenbeiträge und Auslagen für Ausflüge verlangen. Die Höhe des Verpflegungsgeldes für die Mittagsverpflegung erfragen Sie bitte in der Einrichtung.

Ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 gelten gemäß § 25 KiTaG folgende Elternbeiträge:

  Krippe (0-3 Jahre) Kindergarten (3-6 Jahre) Hort (6-14 Jahre)
 

Beitrag pro wöchentlicher
Betreuungsstunde: 7,21 Euro

Beitrag pro wöchentlicher
Betreuungsstunde: 5,66 Euro

Beitrag pro wöchentlicher
Betreuungsstunde: 5,66 Euro

Es erfolgt eine monatsgenaue Berechnung

Betreuungszeit in Stunden Beitrag in Euro Beitrag in Euro Beitrag in Euro - Ferien 8 Stunden Beitrag in Euro - Ferien 9 Stunden
8 288,40 Euro 226,40 Euro - -
7,5 270,37 Euro 212,25 Euro - -
7 252,35 Euro 198,10 Euro - -
6,5 234,32 Euro 183,95 Euro - -
6 216,30 Euro 169,80 Euro - -
5,5 198,27 Euro 155,65 Euro 173,68 Euro 180,90 Euro
5 180,25 Euro 141,50 Euro 163,14 Euro 170,35 Euro
4,5 162,22 Euro 127,35 Euro 152,60 Euro 159,81 Euro
4 144,20 Euro 113,20 Euro 142,05 Euro 149,27 Euro
  Berechnung: (7,21 * Betreuungszeit) * 5 Tage Berechnung: (5,66 * Betreuungszeit) * 5 Tage Berechnung: Gemäß Berechnungstool des Landes

Übersicht der Elternbeiträge ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 zum Herunterladen...

Die Höhe des Verpflegungsgeldes für die Mittagsverpflegung erfragen Sie bitte in der Einrichtung.

Autor: Herr Stammerjohann, Stadt Elmshorn 
Autor*in: Herr Stammerjohann, Stadt Elmshorn