Hauptmenü

Inhalt

Ankündigungen

Informationen zu Ankündigungen

Ex-ante-Veröffentlichungen

Gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A informiert die Stadt Elmshorn an dieser Stelle fortlaufend Unternehmen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer. Die Stadt Elmshorn informiert fakultativ auch über beabsichtigte Freihändige Vergaben ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer.

Rechtsansprüche der Bieter können damit aber nicht begründet werden.