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Informationen über Vergaben

Ex-post-Transparenz

Die Stadt Elmshorn ist zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten bei Auftragsvergaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz ebenso verpflichtet diverse Informationen über vergebene Aufträge zu veröffentlichen. Über diese Veröffentlichungsvorgabe hinaus lassen sich keine subjektiven Bieterrechte, insbesondere nicht zur Einleitung vergaberechtlicher Nachprüfungsverfahren herleiten. Die hier vorgenommenen Veröffentlichungen dienen ausschließlich der "begleitenden" Gewährleistung der Ex-post-Transparenz der Vergabeverfahren.

Bei Vergaben von Bauleistungen werden gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 und 2 VOB/A alle Aufträge für sechs Monate veröffentlicht, die bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb 25.000 € und bei Freihändigen Vergaben 15.000 € jeweils ohne Umsatzsteuer übersteigen.

Gemäß § 30 Abs. 1 UVgO werden vergebene Aufträge von Liefer- und Dienstleistungen über 25.000 € ohne Umsatzsteuer für drei Monate veröffentlicht, die nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb erteilt wurden.