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Reklameschilder

Reklameschilder und Passantenstopper sind genehmigungspflichtig

Reklameschilder und Passantenstopper sind genehmigungspflichtig und dürgen die maximal zulässige Größe von DIN A 0 nicht überschreiten.

Gültigkeit und Kosten

Die Genehmigung wird immer für ein Jahr im Voraus erteilt. Sie dürfen nur direkt vor dem Geschäft und auch nur eines pro Geschäft aufgestellt werden. Die Kosten belaufen sich je nach Lage des Geschäfts auf 50 Euro bis 103 Euro pro Jahr.

Zeit und Ort des Aufstellens von Schildern beachten

Die Schilder dürfen nur während der Geschäftszeiten rausgestellt werden. Flucht- und Rettungswege dürfen nicht zugestellt werden, die Beschilderung auf Geh- und Radwegen ist möglichst zu vermeiden.

Aufstellen von Schildern in Teilen der Innenstadt nicht erlaubt

Es wird seit 01.01.2014 keine Erlaubnis mehr für das Aufstellen von Werbeträgern in den Bereichen Königstraße (Fußgängerzone), Marktstraße, Damm, Alter Markt, Holstenplatz und Bahnhofsvorplatz erteilt. Das Aufstellen von Reklameschildern, Beachflags und mit Werbung bedruckten Sonnenschirmen ist nicht zulässig.

Näheres entnehmen Sie bitte auch der Sondernutzungssatzung der Stadt Elmshorn.

Autor: Frau Derboven, Stadt Elmshorn 
Autor*in: Frau Derboven, Stadt Elmshorn