Reklameschilder
Reklameschilder und Passantenstopper sind genehmigungspflichtig
Reklameschilder und Passantenstopper sind genehmigungspflichtig und dürgen die maximal zulässige Größe von DIN A 0 nicht überschreiten.
Gültigkeit und Kosten
Die Genehmigung wird immer für ein Jahr im Voraus erteilt. Sie dürfen nur direkt vor dem Geschäft und auch nur eines pro Geschäft aufgestellt werden. Die Kosten belaufen sich je nach Lage des Geschäfts auf 50 Euro bis 103 Euro pro Jahr.
Zeit und Ort des Aufstellens von Schildern beachten
Die Schilder dürfen nur während der Geschäftszeiten rausgestellt werden. Flucht- und Rettungswege dürfen nicht zugestellt werden, die Beschilderung auf Geh- und Radwegen ist möglichst zu vermeiden.
Aufstellen von Schildern in Teilen der Innenstadt nicht erlaubt
Es wird seit 01.01.2014 keine Erlaubnis mehr für das Aufstellen von Werbeträgern in den Bereichen Königstraße (Fußgängerzone), Marktstraße, Damm, Alter Markt, Holstenplatz und Bahnhofsvorplatz erteilt. Das Aufstellen von Reklameschildern, Beachflags und mit Werbung bedruckten Sonnenschirmen ist nicht zulässig.
Näheres entnehmen Sie bitte auch der Sondernutzungssatzung der Stadt Elmshorn.