Öffentliche Erinnerung
Es wird an die Begleichung der Grundstücksabgaben, Gewerbesteuern und Hundesteuern, die am 15.08.2021 fällig waren, erinnert.
Nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen müssen Rückstände dieser Art unter Geltendmachung von Säumniszuschlägen und Vollstreckungskosten beigetrieben werden.
Elmshorn, 24.08.2021
Stadt Elmshorn
Der Bürgermeister
als Vollstreckungsbehörde
-Stadtkasse-