Restabfälle zur Entsorgung abgeben
Nr. 99001006004000Spezielle Hinweise - Stadt Elmshorn
Für die Entsorgung von Abfällen ist der Kreis Pinneberg zuständig. Die Einzelheiten über Abfuhrtermine, Rest- und Bioabfälle, Gelbe Säcke, Sperrmüll und Standorte von Wertstoffcontainern sowie alle weiteren Fragen rund um das Thema können Sie der Internetseite des Kreises Pinneberg entnehmen:
Kreis Pinneberg
Fachdienst Service - Team Abfall
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
- Telefon: +49 4121 4502 4502
- E-Mail: info@pi-abfall.de
- Internet: https://abfall.kreis-pinneberg.de/
Telefonisch ist der Bürgerservice unter der Behördenrufnummer 115 zu erreichen.
Die Flächen für die Wertstoffcontainer (Glas- und Papiercontainer) werden der GAB seitens der Stadt oder seitens der privaten Eigentümer*innen zur Verfügung gestellt. Bei Fragen und Beschwerden zu den öffentlichen Standorten für die Wertstoffcontainer steht Ihnen zur Verfügung:
Der Stadt Elmshorn obliegt zudem die Leerung der über 400 öffentlichen Papierkörbe, die über das gesamte Elmshorner Stadtgebiet verteilt sind.
In Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Paten und Patinnenwerden in der Stadt an 15 Stellen Hundekotbeutelautomaten unterhalten. Ergänzt wird dieses Angebot durch die Ausgabe von Hundekotbeuteln in einigen EDEKA- und REWE-Filialen im Stadtgebiet. Somit haben alle Hundehalter*innen die Möglichkeit, sich mit Hundekotbeuteln zu versorgen und so auch zu einem saubereren Stadtbild beizutragen.
Leistungsbeschreibung
In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.
Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.
Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.
Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Gebühren fallen an?
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle
- öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger