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3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 158 - "westlich Ramskamp / Wittenberger Straße" (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft getreten)

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst den Bereich südlich der Wittenberger Straße, westlich der Straße Ramskamp, nördlich der Autobahnmeisterei und östlich der Kurt-Wagener-Straße (Gemarkung Kölln-Reisiek, Flur 7, Flurstücke 73/62, 73/64, 73/73, 168, 508 und 509).

Planungsziele

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Nachsteuerung der Möglichkeiten von Betriebserweiterungen und -ansiedlungen unter Berücksichtigung des Bestands sowie des Einzelhandelskonzepts
  • Sicherung des Standorts für eine Nutzung vorwiegend für den Handel

Verfahrensstand

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 158 der Stadt Elmshorn wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird abgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 19.09.2019 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt gefasst.