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Laternenumzüge

Sobald Ihr Laternenumzug über den privaten familiären Rahmen hinausgeht und quasi öffentlich wird, benötigen Sie eine Genehmigung. 

Genehmigung 4 Wochen vorher beantragen

Der Antrag auf Genehmigung muss spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Umzug gestellt werden, damit gegebenenfalls die vorgesehene Routenführung geprüft und mit der Polizei sowie der Verkehrsaufsicht abgestimmt werden kann.

Auflagen beachten

Diese Genehmigung – die im übrigen kostenfrei ist – enthält eine Reihe von Auflagen, die zu erfüllen sind. So ist grundsätzlich auf Gehwegen zu laufen, wo welche vorhanden sind. Anfang und Ende des Umzuges müssen jeweils mit 3 Fackeln oder Lampen gesichert werden. Je 10 Kinder muss eine erwachsene Aufsichtsperson dabei sein.

Verkehrsrechtliche Genehmigung bei zu vielen Teilnehmenden

Für die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit ist es sehr wichtig, die voraussichtliche Anzahl von Teilnehmenden im Antrag zu benennen. Bei einer Anzahl von 500 Personen ist eine verkehrsrechtliche Genehmigung erforderlich.

Kein Abweichen der vorgesehenen Route erlaubt

Die für den Umzug vorgesehene Route ist bei Antragstellung mit vorzulegen, sie wird mit der Genehmigung verbindlich und darf nicht einfach abgeändert werden.

Begleitung durch die Polizei

Das Polizeirevier Elmshorn erhält eine Kopie der Genehmigung und entscheidet eigenständig, ob eine polizeiliche Begleitung des Umzuges erforderlich und möglich ist. Sofern die Polizei den Umzug begleitet, ist den Anweisungen der Polizisten natürlich Folge zu leisten.

Bleibt dann nur noch, viel Spaß und gutes Wetter zu wünschen...