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Schulpsychologischer Dienst

Der Schulpsychologische Dienst hilft bei Schwierigkeiten und unterstützt die Schulen und Schulaufsichtsbehörden in psychologischen Fällen (SchulG § 218,1).
Autor: Frau Rosemann, Stadt Elmshorn 
Autor*in: Frau Rosemann, Stadt Elmshorn