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Bürgerinformation (A-Z)

Personalausweis beantragen

Nr. 99008001012000

Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

An dieser Stelle informiert Sie das Bürgerbüro der Stadt Elmshorn über die Antragstellung für Personalausweis und Reisepass. Dabei geht es unter anderem um erforderliche Unterlagen, anfallende Gebühren und Öffnungszeiten der zuständigen Behörde.


An wen muss ich mich wenden?

  • Als Elmshorner Bürger*in an das Bürgerbüro der Stadt Elmshorn
  • Als Nicht-Elmshorner*in an das zuständige Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde

Welche Unterlagen sind für den Antrag mitzubringen?

  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen
  • ggf. Erklärung zur Namensänderung
  • aktuelles biometrisches Passfoto nicht älter als 6 Monate
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigen bei Personalausweis unter 16 Jahren oder Reisepass unter 18 Jahren

Hinweis: Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine Übersetzung in die deutsche Sprache erforderlich.

Welche Gebühren werden fällig?

Personalausweis

  • Personalausweis 37,00 €
  • Personen unter 24 Jahren 22,80 €
  • Vorläufiger Personalausweis 10,00 €

Reisepass

  • Reisepass 70,00 €
  • Personen unter 24 Jahren 37,50 €
  • ggf. Aufschlag von 32,00 € (Express-Reisepass)

Öffnungszeiten


Leistungsbeschreibung

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
    • alter Personalausweis,
    • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild 
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Rechtsgrundlage

Öffnungszeiten:

Montag-Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr

Donnerstag: zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr,
(Bürgerbüro - 18.00 Uhr)
und nach Vereinbarung

Amt für Soziales - Mittwoch geschlossen!

Bürgerbüro

Online-Termine im Bürgerbüro


Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Fachlich freigegeben am

27.02.2024

Gebühren

  • Gebühr: 22,80 Euro
    Für antragstellende Personen unter 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
  • Gebühr: 10,00 Euro
    Für den vorläufigen Personalausweis. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
  • Gebühr: 13,00 Euro
    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
  • Gebühr: 30,00 Euro
    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
  • Gebühr: 37,00 Euro
    Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
  • Gebühr: 10,00 - 37,00 Euro
    o EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren o EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren o EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis o EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde o EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland Die Gebühr kann für Bedürftige reduziert werden. Das entscheidet die jeweilige Personalausweisbehörde.