Zuschuss und Antrag
Wie erhalte ich einen Zuschuss?
Familien mit geringem Einkommen können bei der Stadt Elmshorn einen Antrag auf einen Zuschuss zu den Betreuungskosten in der Grundschule stellen. Dieser Zuschuss ist eine freiwillige Leistung der Stadt Elmshorn und wird nur für Elmshorner Kinder, die in einer der 6 Elmshorner Grundschulen betreut werden, gewährt. Weiterhin kann nur im Rahmen der im Haushalt der Stadt Elmshorn hierfür zur Verfügung gestellten Mittel eine Bezuschussung erfolgen.
Schulkinderbetreuung
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Zuständig sind:
Weitere Möglichkeiten
Weitere Möglichkeiten der Bezuschussung beziehungsweise Ermäßigung können Sie beim Jobcenter Elmshorn oder der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Kreises Pinneberg erfragen.