Wohnen
Anforderungen an eine altersgerechte Wohnung
Im Zusammenhang mit dem Thema des altengrechten Wohnens sprechen heutzutage viele Wohnungsanbieter von den Begriffen »seniorengerecht und barrierearm«. Doch was bedeuten diese Begriffe überhaupt?
Seniorengerecht und barrierearm
Seniorengerecht und barrierearm – die Bedeutung dieser Begriffe ist nicht einheitlich festgelegt, sie sagen also nichts darüber aus, inwieweit der Wohnraum auf die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren angepasst ist.
Barrierefrei
»Barrierefrei« ist ein normierter Begriff und bedeutet, dass Räume und Alltagsgegenstände ungehindert und ohne fremde Hilfe gefahrlos erreichbar und nutzbar sind (zum Beispiel keine Stufen und Schwellen, Griffe in richtiger Höhe, gute Beleuchtung usw.).
Rollstuhlgerecht
Eine rollstuhlgerechte Wohnung ist barrierefrei und erfüllt darüber hinaus besondere Anforderungen z. B. hinsichtlich der Türbreiten und Bewegungsflächen.
Behindertengerecht
Von einer behindertengerechten Wohnung spricht man, wenn sie an die individuellen Bedürfnisse des Bewohners oder der Bewohnerin angepasst ist. Da viele unterschiedliche Einschränkungen existieren, gibt es keine einheitliche Anforderung an die Ausstattung.
Wohnformen im Alter
Wohnen zu Hause
Der Wunsch vieler älterer Menschen ist es, möglichst lange selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung wohnen zu bleiben. Bei eingeschränkter Mobilität oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen lässt sich die Wohnung umbauen (Stolper-fallen beseitigen, rutschsicherer Bodenbelag, zusätzliche Griffe, bodengleiche Dusche) und mit Einsatz von Technik (zum Beispiel automatische Rollläden, Lichtsensoren) möglichst barrierefrei gestalten.
Der Verein »barrierefrei leben e. V.« bietet eine Online-Wohnberatung für barrierefreies Umbauen und Finanzierungsmöglichkeiten an
Hausnotrufsystem
Besonders für Alleinlebende bedeutet ein Hausnotrufsystem Sicherheit. Per Knopf, den man zum Beispiel an einer Halskette trägt, wird im Notfall ein Alarm ausgelöst. Automatisch wird mit der hilfeleistenden Stelle Sprechkontakt aufgebaut. Von dort aus werden vorher festgelegte Vertrauenspersonen informiert bzw. professionelle Hilfe angefordert. Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 zurzeit mit monatlich 25,50 Euro.
Nachbarschaftliches Netzwerk
Natürlich ist es auch wichtig, nachbarschaftliche Netzwerke zu knüpfen und zu pflegen. So kann der Alltag trotz Einschränkungen selbst- ständig bewältigt werden, im Bedarfsfall unterstützt durch einen ambulanten Pflegedienst.
Broschüre »Länger zuhause leben«
Die Broschüre »Länger zuhause leben« des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend enthält viele praktische Tipps und Praxisbeispiele.
www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/laenger-zuhause-leben-77502
Seniorenwohnanlagen
Diese Beschreibung ist nicht eindeutig festgelegt. Meist handelt sich um barrierefreie oder barrierearme Wohnungen, eine Betreuung ist üblicherweise nicht eingeschlossen.
Betreutes Wohnen (auch: Wohnen mit Service)
Die Seniorinnen und Senioren leben selbstständig in Wohnungen, meistens sind diese mit einem Hausnotruf ausgestattet. Im Bedarfsfall können gegen Entgelt weitere Leistungen wie zum Beispiel Mahlzeiten oder hauswirtschaftliche Unterstützung hinzugebucht werden.
Da dieser Begriff nicht geschützt ist, empfiehlt es sich, genau zu prüfen und zu vergleichen, welche Leistungen zu welchem Preis im Vertrag festgelegt sind.
Seniorenwohngemeinschaften / Mehrgenerationen-Wohnprojekte
Beide Formen bedeuten das Zusammenleben mehrerer Haushalte mit dem Grundgedanken der gegenseitigen Unterstützung. In den meisten Fällen sind sie privat organisiert, sie werden aber auch zum Teil durch soziale Träger betreut.
Hausnotrufsysteme
Besonders für Alleinlebende bedeutet ein Hausnotrufsystem Sicherheit. Per Knopf, den man z. B. an einer Halskette trägt, wird im Notfall ein Alarm ausgelöst. Automatisch wird mit der hilfeleistenden Stelle Sprechkontakt aufgebaut. Von dort aus werden vorher festgelegte Vertrauenspersonen informiert bzw. professionelle Hilfe angefordert.
Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 zur Zeit mit monatlich 25,50 € (Stand 10/2023).
Eine Liste der Anbieter von Hausnotrufsystem stellt der Pflegestützpunkt zur Verfügung:
Altengerechte Wohnungsangebote in Elmshorn
Seniorenwohnungen
Einige Gesellschaften bieten spezielle Seniorenwohnungen an, aber auch im normalen Angebot lassen sich Wohnungen finden, die barrierearm und für Seniorinnen und Senioren geeignet sind.
Adlershorst Baugenossenschaft eG
Die Baugenossenschaft Adlershorst verfügt über spezielle Seniorenwohnanlagen im Hedwig-Kreutzfeldt-Weg und in der Fröbelstraße.
Semmelhaack Wohnungsunternehmen
Das Unternehmen Semmelhaack bietet seniorengerechte Wohnungen in vielen Bestands- und Neubauobjekten an.
In diesen Anlagen gibt es Seniorenwohnungen mit Pflegeanbindung und Gemeinschaftsräumen:
- Wohnen mit Service,
Mühlenstraße 33, 33 a, 33 b, 35, 37,
in Zusammenarbeit mit der AWO - Generationenquartier Henri-Dunant-Ring,
207 Wohneinheiten und 17 Reihenhäuser,
in Zusammenarbeit mit Pflege SH
Wohngeld
Das Wohngeld ist eine Leistung, die als Zuschuss zur Miete oder als Lastenzuschuss für Eigentümer oder Eigentümerinnen eines Eigenheimes oder Eigentumswohnung auf Antrag gewährt wird.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, des zur Verfügung stehenden Gesamteinkommens und der zu berücksichtigen Miete oder Belastung.
Kontakt
Der Oberbürgermeister
Schulstraße 15–17
25335 Elmshorn
- Telefon: +49 4121 231 0
- E-Mail: wohngeld@elmshorn.de
- Internet: https://www.elmshorn.de/
Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein berechtigt den Mieter oder die Mieterin, eine mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung geförderte Wohnung (»Sozialwohnung«) zu beziehen.
Der Wohnberechtigungsschein wird in Abhängigkeit der Anzahl der Haushaltsangehörigen und dered Einkommen für belegungsgebundene Wohnungen in Schleswig–Holstein bis zu einer bestimmten Größe / Wohnfläche ausgestellt.
Kontakt
Der Oberbürgermeister
Schulstraße 15–17
25335 Elmshorn
- Telefon: +49 4121 231 0
- E-Mail: wohnhilfen@elmshorn.de
- Internet: https://www.elmshorn.de/