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© Burkhard Voelz
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Bildung und Teilhabe

Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?

Ziel des Bildungs- und Teilhabepaketes ist es, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus finanziell schwächeren Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote zu ermöglichen.

Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Kita, Schule und Freizeit nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten können. Als berechtigte Person beziehungsweise als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Unterstützung zu beantragen.

Wer hat Anspruch auf die Leistung?

Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket können beantragt werden, wenn Sie folgende staatliche Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II (SGB II-Leistungen; umgangssprachlich Hartz 4)
  • Sozialhilfe (SGB XII-Leistungen)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

oder

  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

Welche Leistungen werden gefördert?

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommt Ihr Kind bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert. Zu den Leistungen zählen:

  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule) (pauschal 15 Euro monatlich)
  • eintägige Ausflüge von Schule, Kita oder Kindertagespflege (tatsächliche Kosten)
  • mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten)
  • der persönliche Schulbedarf (pauschal 104 Euro für das 1. Schulhalbjahr, 52 Euro für das 2. Schulhalbjahr (Stand 2022))
  • Schülerbeförderung (tatsächliche Kosten)
  • Lernförderung (tatsächliche Kosten)
  • Mittagsverpflegung in Schule, Kita und Kindertagespflege (tatsächliche Kosten beziehungsweise Pauschale)

Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Bedarfe für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Dieses Angebot kann von Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Anspruchsberechtigte erhalten 15 Euro monatlich (Pauschale). Diesen Betrag können Sie zum Beispiel nutzen für:

  • Aktivitäten/Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musik)
  • Aktivitäten der kulturellen Bildung (zum Beispiel Museumsbesuch)
  • Teilhabe an Freizeitangeboten

Tagesausflüge und (Klassen-)Fahrten

Die Kosten für Tagesausflüge oder mehrtägige Fahrten von Kitas, Kindertagespflege oder Schulen werden in tatsächlicher Höhe übernommen. Hierbei muss es sich um eine Veranstaltung im Rahmen einer schulrechtlichen Veranstaltung beziehungsweise Kitaveranstaltung handeln. Ausgeschlossen ist die Übernahme der Kosten bei privaten Veranstaltungen oder Zahlungen für die Klassenkasse. Ebenfalls wird die Taschengeldzahlung nicht übernommen.

Lernförderung (Nachhilfe)

Wenn Ihr Kind Schwierigkeiten in der Schule hat, kann es eine Lernförderung (zum Beispiel Nachhilfe) bekommen. Die Kosten für eine Lernförderung können übernommen werden, wenn eine zusätzliche Unterstützung notwendig erscheint und bestimmte Kriterien erfüllt werden. Die Schule muss den Förderbedarf bescheinigen.

Persönlicher Schulbedarf

Eine finanzielle Unterstützung zur Anschaffung von Schulmaterialien ist für Schüler*innen an allgemeinen und berufsbildenden Schulen (ohne Ausbildungsvergütung) möglich. Der persönliche Schulbedarf (pauschal: 104 Euro für das 1. Schulhalbjahr, 52 Euro für das 2. Schulhalbjahr (Stand 2022)) wird als Geldleistung im Februar und August ausgezahlt. Mit dem Zuschuss können Sie Ihrem Kind eine angemessene Ausstattung für die Schule kaufen, zum Beispiel Schulranzen, Stifte, Füller, Hefte, Taschenrechner oder Bastelmaterial.

Schulbeförderung

Wenn Ihr Kind mit dem Zug oder dem Bus oder mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren muss, können Sie möglicherweise einen Zuschuss zu den Fahrtkosten bekommen. Voraussetzung ist, dass die Kosten von Ihrer Stadt oder der Gemeinde oder von einem anderen öffentlichen Träger nicht übernommen werden.

Besonderheit Kreis Pinneberg: Eine Beförderung zur Schule wird in der Regel nicht durch das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert, sondern durch das Programm OLAV: https://www.ticket-olav.de/home 

Mittagsverpflegung

Die Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege werden übernommen.

Wie können Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden?

Um eine finanzielle Unterstützung für Bildung und Teilhabe zur erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Den Vordruck finden Sie unter dem Punkt »Formulare«.

Wo Sie den Antrag einreichen müssen, hängt davon ab, welche Leistungen Sie beziehungsweise Ihr Kind erhalten.

Sie leben in Elmshorn oder in einer Gemeinde des Amtes Elmshorn Land?

Wenn Sie folgende staatliche Leistungen beziehen:

    • Sozialhilfe (SGB XII-Leistungen)
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Wohngeld
    • Kinderzuschlag

reichen sie bitte den Antrag beim Amt für Soziales der Stadt Elmshorn ein:

Stadt Elmshorn
Der Bürgermeister

Amt für Soziales
Bildung und Teilhabe

Schulstraße 15–17
25335 Elmshorn

Den vollständigen Antrag und die notwendigen Nachweise können Sie per Post oder persönlich im Amt für Soziales einreichen. Bitte fügen Sie dem Antrag immer einen aktuellen Leistungsbescheid bei.

Die zuständige Stelle informiert Sie, falls Unterlagen fehlen.

Ob Ihr Kind die beantragte Leistung gewährt bekommt, wird durch einen schriftlichen Bescheid mitgeteilt.


Wenn Sie Arbeitslosengeld II (SGB II-Leistungen, umgangssprachlich Hartz 4) erhalten, müssen Sie den Antrag beim Jobcenter Kreis Pinneberg einreichen:

E-Mail: Jobcenter-KPi.Bildungspaket@jobcenter-ge.de

Telefon: 04121 57800 241 und 04121 57800 173

Jobcenter Kreis Pinneberg

Leistungszentrum Elmshorn

Adenauerdamm 1
25337 Elmshorn


Bildungskarte

Die Bildungskarte ersetzt seit Ende 2021 im Kreis Pinneberg das sogenannte Gutscheinsystem.

Einige Leistungen (zum Beispiel Schulbedarf (156 Euro im Jahr) werden als Geldleistungen an die Leistungsempfänger*innen gezahlt. Weitere Leistungen können in der Regel über die Bildungskarte abgerechnet werden.

Bitte legen Sie Ihre Bildungskarte unverzüglich bei dem jeweiligen Leistungsanbieter vor, damit dieser die Abrechnung gegenüber dem Kreis Pinneberg vornehmen kann.

Wie funktioniert die Bildungskarte?

Die Stadt Elmshorn oder das Jobcenter Kreis Pinneberg buchen Guthaben für bestimmte Leistungen auf die Bildungskarte. Auf der Karte ist ein Code, der bei den Leistungsanbietern wie beispielsweise Schul-Caterern, Sportvereinen oder Musikschulen zur Abrechnung vorgelegt wird – quasi wie „Zahlen mit Karte“. Dahinter steckt eine Software, die es den Anbietern vereinfacht, die Leistungen direkt abzurechnen.

Alle Beteiligten können über die Software www.but-konto.de jederzeit den aktuellen Guthabenstand auf Ihrem BuT-Konto einsehen. Die Internetseite ermöglicht auch eine eigenständige Recherche, um herauszufinden, welche*r Anbieter*innen sich bereits der Förderungsmaßnahme angeschlossen haben.

Formulare

Rechtsgrundlagen

  •  § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
  • §§ 34 f. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
  • §§ 28 f. Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
  • § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Informationen für Leistungsanbieter

Sie möchten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes eine Leistung anbieten und sich an der Bildungskarte beteiligten?

Dann wenden Sie sich bitte an den Kreis Pinneberg:

Kreis Pinneberg: Bildungs-und Teilhabepaket-Informationen für Leistungsanbieter

Weitere Informationen

Erklärvideos finden Sie unter:

Verlinkung Kreis Pinneberg