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Bürgerinformation (A-Z)

Winterdienst

Nr. 99089040168000

Leistungsbeschreibung

Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.

Spezielle Hinweise - Stadt Elmshorn

Die Stadt Elmshorn hat die Räum- und Streupflicht mittels Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) in der Fassung vom 28.06.2011 auf die Anwohner übertragen.

Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung (Nummer 49 im Ortsrecht), den "Hinweisen zur Räum- und Streupflicht" und dem Flyer "Winterdienst".

Rechtsgrundlage

  • § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

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