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Spezielle Hinweise - Stadt Elmshorn

Die Stadt Elmshorn als Eigentümerin öffentlicher Grünflächen bittet darum, Garten- und Grünabfälle nicht in den öffentlichen Grünflächen zu entsorgen.

Auch wenn Gartenabfälle mit der Zeit "verrotten", so handelt es sich bei der Ablage "im Grünen" um illegale Abfallbeseitigung und damit um einen Straftatbestand, den wir auch zur Anzeige bringen werden.

Bitte weisen Sie auch andere auf die Unrechtmäßigkeit ihres Handelns hin.

Der Betriebshof der Stadt Elmshorn unterstützt die Einwohner*innen jedes Jahr im Herbst an den Standorten mit vermehrt auf öffentlichem Grund stehenden Bäumen in ihrem Bemühen, das dort auftretende Herbstlaub entsorgen zu können. Dazu werden an bestimmten Terminen Container zur Verfügung gestellt, die ausschließlich mit Herbstlaub - auch dem von der Minimiermotte befallenen Kastanienlaub - befüllt werden dürfen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte zu gegebener Zeit der örtlichen Presse oder auch der Internetseite der Stadt Elmshorn.


An wen muss ich mich wenden?

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.


Rechtsgrundlage

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)


Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich


Zuständige Stelle

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.


Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich


Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.


Welche Gebühren fallen an?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.


Welche Fristen muss ich beachten?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich


Bearbeitungsdauer

individuell


Anträge / Formulare

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am
28.09.2020

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