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Verfahrensablauf

Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Anzeige mit den für die Anlage maßgebenden Daten.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige ist vor Inbetriebnahme der Anlage oder vor einer wesentlichen Änderung der Anlage bei der zuständigen Behörde einzureichen.


Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle

Zuständige Behörden sind die Immissionsschutzbehörden der Länder.


Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.


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