An wen muss ich mich wenden?
An die Denkmalschutzbehörden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig, die Gebühr beträgt 0,25 Prozent der bescheinigten Summe, mindestens jedoch 25,00 EURO.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Rechtsgrundlage
- §§ 7i, 10f, 10g, 11b Einkommensteuergesetz (EStG),
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Kulturdenkmalen (Zuwendungsrichtlinie zur Erhaltung von Kulturdenkmalen).
Anträge / Formulare
Antragsunterlagen und eine Bestätigung der Denkmaleigenschaft erhalten Sie bei den Denkmalschutzbehörden.
Was sollte ich noch wissen?
Allgemeine Informationen zum Denkmalschutz finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Hansestadt Lübeck.
Zuständige Stelle
Landesamt für Denkmalpflege
Wall 47/51
24103 Kiel