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Zuständige Behörde:
Ordnungsamt / Standesamt
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Telefon:
Telefax:
+49 4121 231 160
E-Mail:


Ansprechpartner:

Frau S. Sierck
103.00


Telefon:




Frau Völker
103.01


Telefon:




Frau Wesenberg
103.02






Frau Pfeiffer
103.04


Telefon:


An wen muss ich mich wenden?

An das Standesamt Ihres Wohnsitzes (Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes) oder an das Ihrer Partnerin oder Ihres Partners.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung und nähere Informationen zur Durchführung der Eheschließung erfragen Sie bitte in einem persönlichen Gespräch auf dem Standesamt, da diese in einzelnen Fällen sehr unterschiedlich sein können.

Ausländische Eheschließende benötigen in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis ihres Heimatstaates.


Welche Gebühren fallen an?
  • Die Prüfung der Ehevoraussetzungen kostet 50,00 Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 80,00 Euro. Wenn das Recht eines Staates zu beachten ist, der kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, zusätzlich 20,00 Euro je zu beachtenden Rechts.
     
  • Die Vornahme der Eheschließung kostet im Regelfall nichts.
     
  • Es fallen Gebühren in Höhe von 40 Euro an, wenn Sie in einem anderen als dem Anmeldestandesamt an Ihrem Wohnsitz heiraten.
     
  • Für Besonderheiten, wie zum Beispiel Eheschließungen außerhalb der Dienstzeit oder außerhalb der Diensträume, fallen zusätzliche Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ehe kann erst geschlossen werden, wenn festgestellt ist, dass der Eheschließung keine Ehehindernisse entgegenstehen.

Der Termin für die Eheschließung muss innerhalb von sechs Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Übermittlung des Prüfungsergebnisses, liegen.


Rechtsgrundlage
  • §§ 11 - 15, 41 Personenstandsgesetz (PStG)
  • §§ 28 f. Personenstandsverordnung (PStV)
  • §§ 1310 - 1312, 1616 - 1617c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Art 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEG)
  • § 1353 BGB

Was sollte ich noch wissen?

Sollten Sie Ihren Namen geändert haben, müssen Ihre persönlichen Dokumente, wie z. B. Ihr Ausweis, Reisepass oder die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ebenfalls geändert werden. Genaue Auskunft darüber, welche Dokumente geändert werden müssen, erteilt die zuständige Stelle.


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