Hauptmenü

Inhalt

Grundsätze der Schulsozialarbeit

Ziel der Konzeption ist es, Standards zu benennen und die Qualität, die für alle Elmshorner Schulen gleichermaßen Gültigkeit hat, zu definieren.

Schulsozialpädagogik versteht sich als ein professionelles, sozialpädagogisches Angebot.

Die Schulsozialpädagogik gestaltet und entwickelt ihre Angebote abgestimmt auf die Bedarfe des jeweiligen Schulstandortes und in Zusammenarbeit mit der Schule. Sie soll in die inhaltliche konzeptionelle Arbeit der jeweiligen Schule miteinbezogen werden. Ziel ist es, die Angebote der Schulsozialpädagogik in das Schulprogramm und die Schulentwicklungsplanung zu integrieren und dauerhaft im Schulalltag zu verankern.

Die verbindlich vereinbarte und gleichberechtigte Kooperation mit Schule und weiteren Netzwerkpartner*innen beziehungsweise Kooperationspartner*innen wird als multiprofessionelles Zusammenarbeiten angesehen und soll im Sinne der Schülerinnen und Schüler geschehen.

Schulsozialpädagogik erfüllt nicht nur die Brückenfunktion zwischen Jugendhilfe und Schule, sondern bezieht auch Eltern, außerschulische Einrichtungen und Institutionen sowie die Zusammenarbeit mit dem Gemeinwesen und der Kommune in ihre integrative und lebensweltorientierte Arbeitsweise mit ein. Außerdem unterstützt Schulsozialpädagogik die Schule bei der Öffnung in den Sozialraum.

Schulsozialpädagogik bezieht sich auf die rechtlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) beziehungsweise SGB VIII sowie das Schleswig-Holsteinische Schulgesetz (SchulG).