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Konzept

Die Schulen in ihrer pädagogischen Arbeit stärken und sie bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages unterstützen - das kann Schulsozialarbeit in Schleswig-Holstein leisten.

Das Land Schleswig-Holstein hat dies in § 6 Abs. 6 Schulgesetz berücksichtigt: „Zur Unterstützung des Erziehungsauftrages der Schule kann das Land bei besonderem Bedarf nach Maßgabe der vom Landtag bewilligten Haushaltsmittel Angebote der Schulträger fördern, die der Betreuung, Beratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler dienen (Schulsozialarbeit).“ 

Konzeption der Schulsozialpädagogik der Stadt Elmshorn