Mit einer Patientenverfügung kann man für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit das Selbstbestimmungsrecht wahren. So lässt sich festlegen zu welchen Untersuchungen, Behandlungen und ärztlichen Eingriffen man seine Einwilligung gibt und welche man ablehnt. Was sollte man bei der Erstellung bedenken? Erfahren Sie mehr über dieses wichtige und sehr komplexe Thema, das zum Teil auch schwierige rechtliche Probleme mit sich bringen kann.
Es referieren Dr. Ernst Thies, ehemaliger Chefarzt im Regio Klinikum Elmshorn in Zusammenarbeit mit U. Dose, Rechtsanwalt und Notar
https://www.flora-elmshorn.de/info-treff/