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Sondernutzungserlaubnis

Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Nr. 99108012005000

Spezielle Hinweise - Stadt Elmshorn

Satzungen

Spezielle Themen

Zu den folgenden speziellen Themen haben wir weitere Informationen für Sie zusammengestellt:

Außenwerbung

Bauzäune/Gerüste

Containergenehmigungen

Flohmarkt auf dem Buttermarkt

Laternenumzüge

Plakatierungen

Reklameschilder/Passantenstopper

Nutzung von Veranstaltungsflächen

Wertstoffcontainer

Straßenverkauf

Kein Aufstellen von Werbeträgern in folgenden Teilen der Innenstadt

Es wird seit 01.01.2014 keine Erlaubnis mehr für das Aufstellen von Werbeträgern in den Bereichen Königstraße (Fußgängerzone), Marktstraße, Damm, Alter Markt, Holstenplatz und Bahnhofsvorplatz erteilt. Das Aufstellen von Reklameschildern, Beachflags und mit Werbung bedruckten Sonnenschirmen ist nicht zulässig.

Leistungsbeschreibung

Wenn Bürger/innen öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

Sondernutzungen sind zum Beispiel:

  • Verkaufswagen/Verkaufsstände,
  • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften,
  • Informationsstände,
  • Werbeaufsteller/Werbetafeln,
  • Straßencafé (Aufstellen von Tischen/Stühlen),
  • Fahrradständer,
  • Plakatierung,
  • Anlegen oder Änderung von Zufahrten zu Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen außerhalb einer Ortsdurchfahrt.

Mit dieser Sondernutzungserlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.

Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen beziehungsweise Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (zum Beispiel Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung bei einer geplanten Sondernutzung innerhalb von Ortschaften.
  • An den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein bei einer geplanten Sondernutzung außerhalb von Ortschaften.

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Welche Gebühren fallen an?

Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
  • Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Standort,
  • Art und Dauer der Sondernutzung und
  • die Größe der benötigten Straßenflächen.

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