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Ausnahmen nach der Straßenverkehrsordnung

Für verschiedene Anlässe und Veranstaltungen sind Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung erforderlich.

Einige Beispiele:

  • Sie wollen umziehen und sicherstellen, dass der Umzugswagen direkt vor der Haustür stehen kann.
  • Sie haben eine Baumaßnahme auf Ihrem Privatgrundstück und benötigen Platz für Anlieferungs- oder Handwerkerfahrzeuge.
  • Sie organisieren ein Straßenfest, einen Festumzug oder eine Sportveranstaltung und benötigen dazu öffentlichen Verkehrsraum.
  • Sie wollen die Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten befahren.

Für diese und andere Anlässe, die Einfluss auf den Straßenverkehr haben, sollten Sie frühest möglich einen entsprechenden Antrag stellen, da manchmal auch andere Institutionen wie z.um Beispiel die Polizei mit einbezogen werden müssen.

Der Antrag muss Art, Anlass, Ort, Datum und Dauer der beabsichtigten Beeinträchtigung des Straßenverkehrs enthalten. Ebenso sind bei Sportveranstaltungen, Festumzügen u. Ä. Angaben über die Anzahl der Teilnehmenden und den Streckenverlauf erforderlich.

Genehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung sind gebührenpflichtig.

Wenn Sie die Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung erhalten, beachten Sie bitte die darin enthaltenen Hinweise und Auflagen.

Die Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung entbindet nicht vom Einholen evtl. weiterer notwendiger Genehmigungen (Versammlungsrecht usw.). So ist häufig ebenfalls ein Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zu stellen.