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Herbstlaubbeseitigung

Kein Herbstlaubcontainer am 29.11.2023

Der heute für den Steindammpark angekündigte Herbstlaubcontainer muss witterungsbedingt verschoben werden.


29.11.2023 

Pflicht zur Laubbeseitigung

Gemäß Straßenreinigungssatzung der Stadt Elmshorn ist jede*r Grundstückseigentümer*in verpflichtet, Geh- und Radwege, begehbare Seitenstreifen sowie Fußgängerstraßen, Wohnwege und sogar in bestimmten Straßen die Hälfte der Fahrbahn zu reinigen. Das schließt die Beseitigung des Laubs - auch von Bäumen auf öffentlichem Grund - mit ein. Das Laub darf nicht einfach vom Gehweg auf die Straße gekehrt werden.

Die Stadt Elmshorn appelliert an alle Elmshornerinnen und Elmshorner, „vor ihrer Haustür zu kehren“ und so für die sichere Begeh- und Befahrbarkeit der öffentlichen Wege zu sorgen. Die Gefahren durch Laub in Verbindung mit Nässe und eventuell sogar Frost sind nicht zu unterschätzen, bei entstandenen Schäden wird der beziehungsweise die Grundstückseigentümer*in haftbar gemacht. Im Übrigen fährt auch der Betriebshof der Stadt Elmshorn im Herbst Sonderschichten, um der Laubmasse Herr zu werden und so mit gutem Beispiel voran zu gehen.

Laubaktion

Der Betriebshof unterstützt jedes Jahr im Herbst Anlieger*innen an Standorten mit vielen auf öffentlichem Grund stehenden Bäumen dabei, das Herbstlaub zu entsorgen. An einigen Standorten finden sich im Oktober / November jedes Jahres täglich wechselnd tagsüber Container, die ausschließlich mit Herbstlaub - auch dem von der Miniermotte befallenen Kastanienlaub - befüllt werden dürfen. Gartenabfälle gehören nicht in die Container! Hinweis: Bei unsachgemäßer Befüllung wird der Service für den entsprechenden Standort eingestellt.

Daneben ist die zentrale Anlieferstelle an der Kruck (Ortsausfahrt B 431 Richtung Glückstadt) zu bestimmten Terminen für die Ablieferung „öffentlichen Laubes“ geöffnet.

Über die Laubaktion informiert die Stadt Elmshorn circa Anfang bid Mitte Oktober in der örtlichen Presse und auf dieser Internetseite als aktuelle Mitteilung.