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Ehe für alle

Seit dem 1. Oktober 2017 haben auch gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, eine Ehe zu schließen. Die Anmeldung sowie die Prüfung der Ehevoraussetzungen erfolgt wie bei verschiedengeschlechtlichen Paaren.

Wurde eine Lebenspartnerschaft bereits begründet, kann diese nun zu einer Eheschließung umgewandelt werden. Die Umwandlung wird beim Standesamt des Wohnsitzes beantragt.

Die Begründung von Lebenspartnerschaften ist nun nicht mehr möglich. Bestehende Lebenspartnerschaften, die nicht umgewandelt werden, haben weiterhin Bestand.

Für eine Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe sind bei Ehepartnern mit deutscher Staatsangehörigkeit von Geburt an folgende Nachweise vorzulegen:

  • Nachweis der bestehenden Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsurkunde)
  • Identität/Staatsangehörigkeit ( Personalausweis/Reisepass sowie aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister - aufgestellt in den letzten 6 Monaten)
  • Wohnsitz (aktuelle erweiterte Meldebescheinigung - aufgestellt in den letzten 6 Monaten)

Die dann folgende Eheschließung kann in jedem Standesamt in Deutschland erfolgen.

Sollte einer oder beide Ehepartner seit der Geburt keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder persönlich während der Öffnungszeiten an das Standesamt.

Autor: Frau Käckenhoff, Stadt Elmshorn, 20.11.2017 
Autor*in: Frau Käckenhoff, Stadt Elmshorn