Herzlich Willkommen bei Ihrer Stadtentwässerung!
Unsere Kernaufgabe ist die sichere und umweltverträgliche Ableitung der Abwässer. Dafür betreiben wir ein über 350 Kilometer langes Kanalnetz. Bei allen unseren Aufgaben haben wir die Wirkung auf den gesamten Wasserkreislauf im Blick.
Im Folgenden möchten wir Sie gerne über uns, unsere Aufgaben und für Sie interessante Themen rund um die Abwasserbeseitigung informieren.
Aktuelles
Kanalarbeiten in der Langelohe: halbseitige Sperrung ab 05.10.2020
Abwassergebühren
Die Stadt Elmshorn erhebt von den Einwohnerinnen und Einwohnern für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ Abwassergebühren.
Rechtsgrundlage für die Erhebung und Ermittlung der Abwassergebühren, dazu gehören die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagsgebühr, ist das Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein in Verbindung mit der städtischen Satzung.
Das Gebührenaufkommen soll mindestens die voraussichtlichen Kosten der Abwasserbeseitigung entsprechen und nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kalkuliert werden. In der Kalkulation dürfen nur betriebsbedingte Kosten berücksichtigt werden. Zu den der Kalkulation zugrundeliegende Kosten gehören neben den Personal- und Sachkosten auch die Abschreibungen von den Anschaffungs- und Herstellungskosten und die Verzinsung des aufgewandten Kapitals.
Der Kostenaufwand für die Schmutzwasserbeseitigung wird durch die abgenommene Frischwassermenge geteilt, so dass sich ein Gebührensatz für jeden abgenommenen Kubikmeter Frischwasser ergibt.
Für die Ermittlung des Gebührensatzes für die Niederschlagswassergebühr sind die Gesamtkosten für die Ableitung des Oberflächenwassers von den an die Regenwasserkanalisation angeschlossenen bebauten oder befestigten Flächen zu teilen.
Gebührentarife (ab 01.01.2021):
Schmutzwassergebühr: |
2,60 €/m3 Abwasser |
Niederschlagswassergebühr: |
0,62 €/m² angeschlossener bebauter und befestigter Fläche |
Betriebsabrechnung
Die Stadtentwässerung führt jährlich nach dem Abrechnungszeitraum eine Betriebsabrechnung aller bei der Stadtentwässerung anfallenden Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen durch. Es ist eine ausführliche Ermittlung der Kosten- und Erlösaufteilung auf die Unterprodukte „Schmutzwasserbeseitigung“ und „Niederschlagswasserbeseitigung“.
Die Betriebsabrechnung erfolgt EDV-gestützt mit Hilfe des Betriebsabrechnungsbogens (BAB). Damit kann auch eine Über- oder Unterdeckung je Unterprodukt ermittelt werden. Es stellt insofern eine nachträgliche Gebührenkalkulation dar. Darüber hinaus wird die Betriebsabrechnung für Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen herangezogen.
Dichtheitsprüfung
Ein Thema, das jeden Grundstückseigentümer unmittelbar betrifft, ist die Dichtheitsprüfung seiner Grundstücksentwässerungsleitungen.
Grundstücksentwässerung
Da das Elmshorner Stadtgebiet vom Kampfmittelräumdienst (KMRD) des Landes Schleswig-Holstein als Kampfmittelverdachtsfläche eingestuft wurde, haben private und öffentliche Grundstückseigentümer vor Baumaßnahmen mit Erdbewegungen eine Auskunft zur Kampfmittelbelastung beim KMRD für das betreffende Grundstück einzuholen. Die Bearbeitungszeit des Kampfmittelantrages beträgt derzeit bis zu 19 Wochen (Stand: 19. Juli 2019). Eine Beschleunigung des Antragsverfahrens beim KMRD ist nicht möglich. Daher achten Sie bitte auf eine zeitnahe Einreichung Ihres Antrages und bedenken Sie, dass auch die Stadt für die öffentliche Fläche einen Antrag stellen muss, sofern im Zuge Ihrer Baumaßnahme ein neuer Grundstücksanschluss erforderlich ist.
Weiterer Verfahrensverlauf
Nach Erhalt der Anträge prüft die Stadtentwässerung, ob die geplante Anlage den technischen Anforderungen entspricht. Hierzu erhalten Sie dann eine Stellungnahme oder, wenn alles in Ordnung ist, die Anschlussgenehmigung. Der Baubeginn der Entwässerungsanlage darf erst erfolgen, wenn die Genehmigung vorliegt und ist vier Wochen im Vorwege anzuzeigen (Baubeginnsanzeige). Bei Ausführung der Arbeiten durch einen nicht zertifizierten Fachbetrieb ist die Anlage bei offenem Graben durch den Baukontrolleur der Stadt kontrollieren und abnehmen zu lassen. Die Abnahme durch die Stadt kann entfallen, wenn ein zertifizierter Fachbetrieb die Entwässerungsanlage erstellt. Die abschließende Dichtheitsprüfung ist immer von einem zertifizierten Fachbetrieb durchzuführen.
Dokument: Baubeginnsanzeige
Antragsunterlagen für den Entwässerungsantrag
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen für die Stellung des Entwässerungsantrags jeweils in dreifacher Ausführung ein. Alle Formulare sind bei der Stadtentwässerung oder im Internet unter www.elmshorn.de erhältlich.
1. Antragsformular
mit Unterschrift der Grundstückseigentümerin / des Grundstückseigentümers und der Planungsverfasserin / des Planungsverfassers.
Dokument: Antrag auf Genehmigung zur Herstellung/Änderung einer Entwässerungsanlage
2. Lageplan
Der Lageplan ist im Maßstab 1 : 500 herzustellen und muss enthalten:
a) die Angabe des Maßstabes und die Lage des Grundstücks zur Himmelsrichtung,
b) die Bezeichnung des Grundstücks nach Straße und Hausnummer sowie Flur und Flurstück, Angabe der Eigentumsverhältnisse,
c) die katastermäßigen Grenzen des Grundstücks,
d) Flächen, die von Baulasten oder Grunddienstbarkeiten betroffen sind,
e) die geplanten und die vorhandenen baulichen Anlagen auf dem Grundstück,
f) Lage, Nennweite (DN) und Gefälle der geplanten und der vorhandenen Grundleitungen außerhalb des Gebäudes, Schächte bzw. Inspektionsöffnungen mit Angabe der Höhen (Sohl- und Schachtdeckelhöhen),
g) Lage einer Regenwassernutzungslange mit Höhen der Zu- und Abläufe,
h) Angaben zu befestigten Hof-, Wege- oder gewerblich genutzten Flächen mit Angabe ihrer Nutzung,
i) Entwässerungsrinnen und angrenzende Flächen mit Angabe der Höhen (Geländehöhen),
j) gefällemäßige Abgrenzung der befestigten Flächen und der sich daraus ergebenden Einzugsfläche (m2) je Ablauf / Wasserscheide.
Im Lageplan sind für Leitungen und Gegenstände die Sinnbilder und Zeichen nach DIN 1986-100 und Farben nach Bauvorlagenverordnung zu verwenden.
3. Gebäudepläne
In den Gebäudeplänen, Maßstab 1: 100, sind insbesondere darzustellen:
a) bei Geschossbauten die Grundrisse, Schnitte, Dachaufsichten mit Höhenangaben der Entwässerungstiefpunkte,
Darstellung aller Grund-, Sammel-, Fallleitungen mit Nennweiten (DN) und Gefälle einschl. der Lüftungsleitungen und ggfs. Belüftungsventilen,
b) Höhenangabe der Fertigfußböden im Erdgeschoss, bezogen auf NHN.
Bei Änderungen der Grundstücksentwässerungsanlage (auch Rückbau oder Abbruch) sind die zu beseitigenden und die neuen Bauteile zu benennen. Bei Erweiterung oder Ergänzung vorhandener Leitungssysteme ist der Bestand ebenfalls mit anzugeben.
Soweit erforderlich sind einzelne Entwässerungszeichnungen oder Teile hiervon durch Detailpläne zu ergänzen oder zu erläutern, soweit das zur Beurteilung erforderlich ist.
4. Beschreibung und Berechnung der Grundstücksentwässerungsanlage
In der Beschreibung sind das Vorhaben und seine Nutzung zu erläutern, soweit dies zur Beurteilung erforderlich ist und die notwendigen Angaben nicht in den Lageplan und die Entwässerungszeichnungen aufgenommen werden können. Die Bemessung der Entwässerungsanlage ist durch Berechnung der Abwassermenge gem. DIN 1986 - 100 schriftlich nachzuweisen.
Behandlungsbedürftiges Abwasser:
Bei der Ableitung von gewerblichem / industriellem Abwasser oder behandlungsbedürftigem Regenwasser sind - je nach Anlagenart - zusätzliche Angaben zu den zuvor genannten Unterlagen (siehe DIN 1986 - 100, 5.4.1.2) erforderlich.
Abwasserhebeanlagen und / oder andere Einrichtungen zur Rückstausicherung:
Bei der Planung derartiger Einrichtungen ist die DIN EN 12056-4 zu beachten.
Regenwasser:
Auch für die Regenwasserentwässerungsanlagen sind weitere Angaben und Berechnungen gem. DIN 1986 - 100, 5.4.1.3 erforderlich.
Fettabscheider:
Beim Einbau eines Fettabscheiders sind nach DIN EN 1825 Teile 1 und 2 sowie nach DIN 4040-100 besondere Berechnungen zu erstellen sowie Angaben zu machen.
5. Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Grundstück
Das Versickern von Niederschlagswasser auf dem Grundstück ist ein wichtiger Faktor in der Wasserbilanz, weil es zur Grundwasserneubildung beiträgt. Leider ist die Versickerung in Elmshorn wegen schwieriger Bodenverhältnisse aber nicht überall möglich und bedarf einer intensiven Prüfung.
Für die Versickerung von Niederschlagswasser ist eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde des Kreises Pinneberg erforderlich, die von der Stadtentwässerung beantragt wird. Der Antragsvordruck ist von der Grundstückseigentümerin und / oder dem Grundstückseigentümer beziehungsweise der und / oder dem Nutzungsberechtigten auszufüllen und bei der Stadtentwässerung dreifach einzureichen. Welche Anlagen beizufügen sind, ist dem Antragsvordruck zu entnehmen. Vor Erteilung der Erlaubnis darf mit dem Bau der Versickerungsanlage nicht begonnen werden.
6. Antrag auf Erstellung eines Grundstücksanschlusses
Sofern im Zusammenhang mit Ihrem Bauvorhaben ein zusätzlicher Grundstücksanschluss an den zentralen öffentlichen Kanal erforderlich ist, muss dieser gesondert von Ihnen bei der Stadtentwässerung beantragt werden. Als Eigentümerin des Kanalnetzes tritt die Stadtentwässerung als Bauträgerin auf, beantragt eine zertifizierte Baufirma mit der Herstellung und rechnet die entstandenen Kosten nach Fertigstellung mit Ihnen ab.
Bevor mit der Herstellung des Anschlusses begonnen werden kann, ist durch die Stadt beim Landeskriminalamt in Kiel ein Antrag zur Überprüfung der Kampfmittelbelastung für die öffentliche Fläche (Gehweg, Straße) zu stellen. Die Bearbeitung des Antrages durch den Kampfmittelräumdienst (KMRD) kann bis zu 19 Wochen (Stand: Juli 2019) betragen. Bitte stellen Sie den Grundstücksanschlussantrag daher zeitnah mit Bau- und Entwässerungsantrag. Die Anfrage beim KMRD kann erst erfolgen, wenn Ihr schriftlicher Antrag vorliegt.
Dokument: Antrag auf Erstellung eines Grundstücksanschlusses
Kontakt
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Voth von der Elmshorner Stadtentwässerung (Telefon 04121 / 231 549) gern zur Verfügung.
Störung im Kanalnetz
Störung im Kanalnetz: Wer kann mir helfen? Warum muss der Übergabeschacht frei sein?
Solange alles fließt, merkt man gar nicht, dass man eine Entwässerung besitzt. Erst wenn es staut, geraten die Entwässerungsanlagen schlagartig in den Fokus. Was ist zu tun, wenn es nicht mehr abfließt?
Über 99 Prozent der Grundstücke in Elmshorn schließen an die öffentliche Kanalisation an. Jedes angeschlossene Grundstück besitzt einen Übergabeschacht, an den die Anschlussleitung vom öffentlichen Kanal anschließt. Der Übergabeschacht stellt die Grenze zwischen öffentlich und privat dar. Kommt es also zu Problemen in der Entwässerung, weil zum Beispiel die Rückstauklappe ausgelöst hat, lohnt sich der Blick in den Übergabeschacht.
Wenn der Übergabeschacht „trocken“ ist und das Abwasser frei durchfließen kann, befindet sich das Problem auf dem Grundstück in der privaten Grundstücksentwässerung. Dann kann ein Installateur oder eine Rohrreinigungsfirma der Ursache auf den Grund gehen und Abhilfe schaffen. Hierfür sind die Eigentümer selbst verantwortlich. Wenn jedoch im Übergabeschacht das Abwasser stehen bleibt und nicht richtig abfließen kann oder sich aus dem Hauptkanal zurückstaut, deutet es auf einen Schaden in der Anschlussleitung an den Hauptkanal hin. In diesen Fällen bitten wir Kontakt mit der Stadtentwässerung aufzunehmen.
Innerhalb der Geschäftszeiten können Sie im Falle einer solchen Störung die Stadtentwässerung unter der Rufnummer (01 71) 213 08 79 erreichen. Die Stadtentwässerung unterhält zudem einen Bereitschafts- und Störungsdienst, der außerhalb der Geschäftszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztäglich unter der Rufnummer (01 72) 449 73 21 beziehungsweise alternativ unter (01 51) 18 19 81 52 zu erreichen ist.
Um Entwässerungsprobleme schneller lösen zu können, sind sämtliche Schächte auf dem Grundstück allgemein, jedoch besonders der Übergabeschacht frei zu halten. Bitte auch keine Blumenkübel oder ähnliches drauf stellen. In Notfällen muss schnell reagiert werden können. Hindernisse dieser Art führen zu Verzögerungen und sind daher zu vermeiden.
Verwaltungsgebühren
Gemäß der Satzung der Stadt Elmshorn über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 13.12.2018 werden seitens der Stadtentwässerung für folgende Amtshandlungen oder Tätigkeiten/Leistungen Verwaltungsgebühren erhoben.
Ziffer |
Bezeichnung der Amtshandlung oder der Tätigkeit/Leistung |
Gebühr |
71.1 |
Bearbeitungsgebühr für einen Antrag auf einen zweiten Wasserzähler für nicht der Entwässerungsanlage zugeführte Wassermengen |
41,00 |
71.2 |
Abforderung von Planunterlagen über die Entwässerungsanlagen |
31,00 |
71.3 |
Leistungen der Stadtentwässerung: - technische Abnahme von genehmigungspflichtigen Grundstücksentwässerungsanlagen - Baukontrollen je angefangene Stunde und Mitarbeiterin oder Mitarbeiter - Untersuchung von Störungen, Falschanschlüssen je angefangene Stunde und Mitarbeiterin oder Mitarbeiter |
50,00
|
71.4 |
Genehmigung zur Herstellung oder Änderung einer Entwässerungsanlage: - für Bauvorhaben mit
- Gewerbebauten, Büro u. Lagerhäuser nach Zeitaufwand - mit geringerem Prüfungsaufwand
|
94,00
94,00 bis 1.000,00
|
71.5 |
Schriftliche Auskünfte über Kanalanschlussbeiträge |
10,00 |
Vordrucke und Merkblätter
Vordrucke / Merkblätter der Stadtentwässerung
Hier stellen wir Ihnen Vordrucke und Merkblätter der Stadtentwässerung als PDF-Dateien zur Verfügung.
Grundstücksentwässerung
Niederschlagswasser / Versickerung
Sonstige
Satzungen
Diefolgenden Satzungen sowie mögliche Änderungssatzungen finden Sie im Ortsrecht unter der jeweigen Nummer.
52. Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Elmshorn (Abwassersatzung)
53. Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Elmshorn
Laufende Bauprojekte:
Hans-Böckler-Straße: Kanalbau im Zuge des Projektes "Eselsbrücke"
An der Schnittstelle Daimler-, Hans-Böckler- und Hinterstraße wird voraussichtlich bis September 2020 ein neuer Kreisverkehr für Rad- und Kfz-Fahrer*innen eingerichtet. Es ist einer der letzten Bausteine für die „Eselsbrücke“ vom Bahnhof ins Gewerbegebiet Grauer Esel, die vor allem Pendler*innen auf das Fahrrad locken soll. Zeitgleich erneuert die Stadtentwässerung die Kanäle in der Hans-Böckler-Straße, was planmäßig bis Weihnachten dauern wird. Die Hans-Böckler-Straße wird zwischen der Hamburger Straße und dem Kreuzungsbereich Hinterstraße/Daimlerstraße für die Maßnahmen voll gesperrt, um Arbeitssicherheit und einen schnellen Abschluss gewährleisten zu können.
Geplante Bauprojekte:
Kanalsanierung Thomas-Mann-Straße
Der Zustand des vorhandenen Mischwasserkanals aus dem Jahr 1957, in der Thomas-Mann-Straße, hat sich erheblich verschlechtert. Zudem ist eine Trennung in Regen- und Schmutzwasserkanal dringend erforderlich, um die vom Abwasserzweckverband zu klärende Abwassermenge zu reduzieren.
Sanierung Hamburger Straße zwischen Hainholzer Damm und Adenauerdamm
Die Sanierung der B 431 geht in die nächste Runde: in einem weiteren Bauabschnitt wird der Bereich zwischen Hainholzer Damm und Adenauerdamm saniert. Dieser Straßenabschnitt ist ein weiterer Bestandteil des 2016 gestarteten Sanierungsprogramms für innerörtliche Bundesstraßen, das bis 2024 umgesetzt sein soll.