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FAQ

Eheschließungen

  1. Wann können wir einen Eheschließungstermin vereinbaren?
    Wir reservieren Ihren Wunschtermin auf den Tag genau ein Jahr im Voraus. Es sei denn, es ist eine gesonderte Prüfung Ihrer Dokumente notwendig. Hierüber informieren wir Sie gerne.

  2. Trauen Sie auch am Sonntag oder an gesetzlichen Feiertagen?
    Trauungen sonntags und an gesetzlichen Feiertagen sind durch das Gesetz über Sonn- und Feiertage nicht erlaubt.

  3. Trauen Sie uns auch nachts?
    Trauungen am Abend und nachts sind leider nicht möglich.

  4. Wir möchten gerne zu Hause getraut werden. Ist dies möglich?
    Es ist leider nicht möglich, dass Sie zu Hause getraut werden. Wenn Sie nicht in den Räumlichkeiten des Standesamtes heiraten möchten, trauen wir Sie gerne in einer unserer festgelegten Außentraustelle.

  5. Können wir im Standesamt Elmshorn heiraten, wenn wir nicht in Elmshorn wohnen?Wir trauen Sie sehr gerne in Elmshorn, auch, wenn Sie keine Elmshorner sind. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung und wir reservieren Ihnen einen Termin. Die Anmeldung der Eheschließung führen Sie bitte an Ihrem Wohnortstandesamt durch. Bei der dortigen Anmeldung teilen Sie mit, dass Sie in Elmshorn heiraten möchten. Die Unterlagen werden dann an das Standesamt Elmshorn weitergeleitet.

  6. Wir wohnen in Elmshorn, möchten aber nicht in Elmshorn heiraten. Ist das möglich?Wenn Sie nicht in Elmshorn heiraten möchten, vereinbaren Sie einfach einen Termin zur Eheschließung im gewünschten Standesamt. Setzen Sie sich anschließend mit uns in Verbindung um einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung zu vereinbaren. Die Anmeldung der Eheschließung wird an das Standesamt weitergeleitet, wo Sie sich trauen lassen.

  7. Wann können wir unsere Eheschließung anmelden?
    Die Anmeldung der Eheschließung kann auf den Tag genau ab sechs Monate vor der Eheschließung erfolgen. Für die Anmeldung einer Eheschließung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

  8. Welche Unterlagen werden zur Anmeldung der Eheschließung benötigt?
    Bitte setzen Sie sich zur Beantwortung dieser Frage mit uns bzw. Ihrem Wohnortstandesamt in Verbindung.

  9. Wie lange ist die Anmeldung der Eheschließung gültig?
    Die Anmeldung der Eheschließung ist auf den Tag genau sechs Monate gültig.

  10. Gibt es Parkplätze am Standesamt Elmshorn?
    Für das Brautpaar steht ein Parkplatz am Tag der Eheschließung hinter der Weißen Villa zur Verfügung. Parken Sie bitte am Ende der Auffahrt um die Flucht- und Rettungswege freizuhalten. Gäste des Brautpaares können auf den öffentlichen Parkplätzen in der Umgebung des Standesamtes parken.

  11. Benötigen wir Trauzeugen für unsere Eheschließung?
    Trauzeugen sind heutzutage freiwillig. Wenn Sie gerne Trauzeugen haben möchten, bedenken Sie, dass max. zwei Trauzeugen pro Ehepaar zulässig sind. Ihre Trauzeugen legen bitte bis spätestens zwei Wochen vor der Eheschließung ein gültiges Ausweisdokument im Standesamt vor. Alternativ können Sie auch gerne eine E-Mail schreiben und die Ausweisdokumente als Anhang beifügen.

  12. Wann müssen zusätzliche Informationen zur Eheschließung eingereicht werden?
    Jegliche Informationen rund um die Eheschließung z.B. Stichworte für die Rede, Ausweisdokumente der Trauzeugen usw. müssen spätestens zwei Wochen vor der Eheschließung im Standesamt vorliegen. Aus organisatorischen Gründen können Ihre Wünsche sonst leider nicht berücksichtigt werden.

  13. Wie können wir dem Standesamt die zusätzlichen Informationen zukommen lassen?
    Bitte senden Sie uns eine E-Mail an standesamt@elmshorn.de  oder benutzen Sie den Briefkasten vor dem Gebäude. Anhänge von E-Mails können seitens des Standesamtes nur geöffnet werden, wenn diese dem pfd- oder jpeg.-Format entsprechen. Geben Sie bitte unbedingt Ihre Namen und das Eheschließungsdatum im Betreff an.

  14. Wann müssen wir vor der Trauung im Standesamt sein?
    Es ist ausreichend, wenn Sie und Ihre Gäste 5-10 Minuten vor der Trauung im Standesamt sind.

  15. Werden am Tag der Eheschließung noch Unterlagen von uns benötigt?
    Mit der Anmeldung der Eheschließung sind alle erforderlichen Dokumente im Standesamt abgegeben worden. Denken Sie bitte ggf. nur an Ihre Eheringe und eine CD, wenn Sie musikalische Untermalung wünschen.

  16. Wer führt die Eheschließung durch?
    Im Standesamt arbeiten vier Standesbeamtinnen. Wer Ihre Eheschließung durchführt, verraten wir Ihnen vorab aus organisatorischen Gründen nicht – lassen Sie sich überraschen!

  17. Darf während der Eheschließung fotografiert oder gefilmt werden?
    Video- und Tonaufnahmen sind verboten. Das Fotografieren während der Eheschließung ist dagegen erlaubt. Bedenken Sie bitte, dass es hierbei um das Persönlichkeitsrecht Ihrer Gäste und der Standesbeamtin geht. Eine Veröffentlichung von Aufnahmen ohne vorherige Erlaubnis stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts / des Rechts am eigenen Bild dar. Sie machen sich damit strafbar. Sie sind aufgefordert, Ihre Gäste hierüber in Kenntnis zu setzen.

  18. Dürfen wir vor oder nach der Eheschließung noch Fotos machen?
    Natürlich dürfen Sie Fotos als Erinnerung machen. Nutzen Sie hierfür auch gerne unseren hinter dem Gebäude liegenden Hochzeitsgarten oder die Terrasse.

  19. Dürfen unsere Gäste nach der Eheschließung Konfetti oder Reis streuen?
    Das Streuen von Konfetti und Reis ist aus Rücksicht auf die Natur im Innen- und Außenbereich nicht gewünscht. Sie können gerne kreativ werden und sich eine umweltfreundliche Alternative überlegen.

  20. Mit wem werden Absprachen rund um die Eheschließung besprochen?
    Den Ablauf der Eheschließung besprechen wir nur mit Ihnen persönlich. Überraschungen durch Familienangehörige oder Freunde sind während der Trauung nicht möglich. Ebenfalls sind Absprachen mit Hochzeitsplanern nicht möglich.

  21. Müssen wir noch etwas beachten?
    Wir bitten Sie um allgemeine Rücksichtnahme anderen Bürgern und Brautpaaren gegenüber. Hinterlassen Sie unsere Räumlichkeiten bitte so, wie Sie sie vorgefunden haben.

Urkunden

  1. Kann das Standesamt Elmshorn meine Urkunden ausstellen?
    Urkunden können wir ausstellen, wenn jemand in Elmshorn geboren wurde, geheiratet hat oder in Elmshorn verstorben ist. Wenn Ihr Personenstandsfall sich nicht in Elmshorn ereignet hat, können wir keine Urkunden für Sie erstellen.

  2. Wie lange werden die Register aufbewahrt?
    Urkunden können wir innerhalb folgender Zeiträume ausstellen:

    - Geburtsurkunden 110 Jahre
    - Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden 80 Jahre
    - Sterbeurkunden 30 Jahre.

    Nach Ablauf dieser Zeiträume können keine Urkunden mehr erstellt werden. Die Register werden anschließend im Stadtarchiv aufbewahrt.

  3. Wie kann ich meine Urkunde anfordern?
    Sie haben verschiedene Möglichkeiten die Urkunde anzufordern. Sie können während der Öffnungszeiten persönlich ins Standesamt kommen. Bringen Sie bitte ein gültiges Ausweisdokument sowie die Gebühr mit. Die Urkunde können Sie direkt mitnehmen. Außerdem besteht die Möglichkeit die Urkunde per E-Mail oder Post anzufordern. Hierzu schreiben Sie eine E-Mail oder einen Brief an das Standesamt.

  4. Kann das Standesamt Elmshorn meine Urkunde beglaubigen?
    Das Standesamt Elmshorn kann keine Urkunden beglaubigen.


Kirchenaustritte

  1. Wie trete ich aus der Kirche aus?
    Wenn Sie in Elmshorn wohnen, können Sie beim Standesamt aus der Kirche austreten. Bringen Sie hierfür ein gültiges Ausweisdokument mit. Der Kirchenaustritt kostet 20,00 €.
Autor: Frau Sierck, Stadt Elmshorn 
Autor*in: Frau Sierck, Stadt Elmshorn