Hauptmenü

Inhalt

Bebauungsplan Nr. 201 - „Rathaus und Buttermarkt“ (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft getreten)

Geltungsbereich

  • Norden: Teile des nördlichen Buttermarkts; Berliner Straße 6 (ant.)
  • Osten: Berliner Straße 6 (ant.); Schauenburgerstraße (ant. Verkehrsfläche); Vormstegen 21 (ant.); Berliner Straße 14 (ant.)
  • Süden: Berliner Straße 14 (ant.); Vormstegen 21 (ant.); Osterfeld (ant. Verkehrsfläche); Kreuzung: Osterfeld / Vormstegen
  • Westen: Vormstegen 16-22; Kreuzung: Schauenburgerstraße / Wedenkamp

Geltungsbereich als PDF-Datei aufrufen ...

Planungsziele

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Umsetzung der Sanierungsziele des Rahmenplans Krückau-Vormstegen
  • Schaffung von Planrecht für Neubauten (u.a. Rathaus), Neugestaltung des Buttermarktes und Straßenbaumaßnahmen
  • Sicherung, Inwertsetzung und Reaktivierung der bestehenden gründerzeitlichen Bebauung

Verfahrensstand

Der Bebauungsplan Nr. 201 der Stadt Elmshorn wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches im Regelverfahren parallel zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.11.2017 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt gefasst. Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 09.02.2018 bis zum 28.02.2018 in der Stadtverwaltung Elmshorn, Schulstraße 15 - 17, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden ebenfalls über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping).

Die Verfahren zu den Bebauungsplänen Nr. 200 „Vormstegen und Osterfeld“ und Nr. 201 „Rathaus und Buttermarkt“ sollen aus Gründen der stringenteren und parallelen Entwicklung zu einem gemeinsamen Verfahren zusammengefasst werden. Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss für Stadtumbau am 20.05.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 200 „Buttermarkt / östlich Vormstegen“ beschlossen Der Bebauungsplan Nr. 201 „Rathaus und Buttermarkt“ geht nunmehr im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 200 „Buttermarkt / östlich Vormstegen“ auf. Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 201 „Rathaus und Buttermarkt“ wird nicht separat fortgeführt.

Autor: Frau Pramschüfer, Stadt Elmshorn 
Autor*in: Frau Pramschüfer, Stadt Elmshorn