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Bebauungsplan  Nr. 193 - "Gewerbepark Bokhorst« (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft getreten)

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet
östlich der Bundesautobahn 23/Anschlussstelle Elmshorn,
südlich der Stadtgrenze zu Kölln-Reisiek,
westlich der Stadtgrenze zu Kölln-Reisiek und Seeth-Ekholt,
nördlich der Wittenberger Straße
sowie Teilflächen der Wittenberger Straße und südlich angrenzende Flurstücke

Nördlich an den Geltungsbereich angrenzend wird der Bebauungsplan Nr. 21 von der Gemeinde Kölln-Reisiek aufgestellt. Es handelt sich um ein interkommunales Gewerbegebiet.

Planungsziele

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Ausweisung von Gewerbegebieten
  • Erhalt schützenswerter Naturbestandteile

Verfahrensstand

Der Bebauungsplan Nr. 193 der Stadt Elmshorn wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches im Regelverfahren parallel zur 26. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 12.10.2017 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt gefasst.

Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 04.06.2019 bis zum 03.07.2019 in der Stadtverwaltung Elmshorn über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich und während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, fand in der Zeit vom 12.07.2019 bis zum 12.08.2019 statt. Sie waren aufgefordert sich auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping).

Zurzeit werden die eingebrachten Anregungen abgewogen und an einer Entwurfsfassung gearbeitet.