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26. Änderung des Flächennutzungsplanes - »Gewerbepark Bokhorst« (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft getreten)

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst die Fläche
östlich der Bundesautobahn 23/ Anschlussstelle Elmshorn,
südlich der Stadtgrenze zu Kölln-Reisiek,
westlich der Stadtgrenze zu Kölln-Reisiek und Seeth-Ekholt,
nördlich der Wittenberger Straße
sowie Teilflächen südlich an die Wittenberger Straße angrenzender Flurstücke

Planungsziele

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Darstellung einer gewerblichen Baufläche

Verfahrensstand

Am 12.10.2017 wurde durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt die Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen.

Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 04.06.2019 bis zum 03.07.2019 in der Stadtverwaltung Elmshorn über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich und während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, fand in der Zeit vom 12.07.2019 bis zum 12.08.2019 statt. Sie waren aufgefordert sich auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping).

Zurzeit werden die eingebrachten Anregungen abgewogen und an einer Entwurfsfassung gearbeitet.

15.05.2019