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Elmshorns Fußgängerzone


Für die zur Fußgängerzone gehörenden Fußgängerstraßen Königstraße, Alter Markt, Marktstraße und Damm ist Fahrzeugen das Befahren generell untersagt.

Für den Anlieferverkehr wurden der Vorder- und der Hintersteig sowie „Achter de Kö“ und „Am Probstenfeld“ vorgesehen.

Ansonsten ist Anlieferverkehr nur werktags von 20 Uhr bis 10.30 Uhr zulässig!

Für Radfahrer*innen ist die Fußgängerzone zwischen 19 Uhr und 8 Uhr freigegeben.

Trotzdem gilt: Die Fußgänger*innen haben immer Vorrang, sowohl vor den Radfahrer*innen als auch vor dem Lieferverkehr. Beide müssen ihre Fahrweise anpassen und auf die Fußgänger*innen Rücksicht nehmen.