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Straßenreinigung – Pflichten der Anlieger*innen

Das Flächenmanagement weist darauf hin, dass gemäß Straßenreinigungssatzung der Stadt Elmshorn die Grundstückseigentümer*innen für die Reinigung der jeweils angrenzenden öffentlichen Flächen zuständig sind.

Straßenreinigungssatzung

Zur Reinigung gehören unter anderem

  1. die Gehwege (einschließlich Randstreifen, Grünstreifen und Bushaltestellen),
  2. die begehbaren Seitenstreifen,
  3. die Radwege,
  4. die Fußgängerstraßen und Wohnwege,
  5. die Gräben und Mulden,
  6. die dem Grundstücksanschluss dienenden Grabenverrohrungen,
  7. die Fahrbahnen, Rinnsteine und Einflussöffnungen der Straßenkanäle.

Reinigung mindestens einmal im Monat

Die Reinigung umfasst insbesondere auch die Beseitigung von Wildkraut und muss bei Bedarf, mindestens einmal im Monat, durchgeführt werden.

Sofern Sie die anfallenden Arbeiten nicht selbst durchführen können, sollten Sie eine entsprechende Firma oder eine/n Dritte/n beauftragen.

Wir bitten Sie herzlich um Ihre Unterstützung, da wir sonst gezwungen sind, die Arbeiten auf Kosten der Grundstückseigentümer/innen ersatzweise vornehmen zu lassen.

Weitere Verpflichtungen der Grundstückseigentümer*innen

Als an öffentliche Flächen angrenzender Grundstückseigentümer*in haben Sie überdies noch weitere Verpflichtungen. Hinweise dazu erhalten Sie unter den folgenden Stichworten:

Straßenreinigungsgebühr

Informationen zur Straßenreinigungsgebühr

Autor: Frau Derboven, Stadt Elmshorn 
Autor*in: Frau Derboven, Stadt Elmshorn