Vergnügungsstättenkonzept (VSK)
Rechtlich mögliche Stadtbereiche
Vergnügungsstätten und Bordelle gehen häufig mit negativen städtebaulichen Begleiterscheinungen einher. Für die Stadtbereiche, in denen die Ansiedlung von Vergnügungsstätten und Bordellen rechtlich möglich sein kann, enthält das Konzept daher differenzierte Aussagen zur zukünftigen Zulässigkeit dieser Nutzungsarten. Diese Stadtbereiche sind insbesondere
- die zentralen Versorgungsbereiche in der Innenstadt,
- Gewerbegebiete und
- Mischgebiete.
Verträglichkeitsanalyse
Das Vergnügungsstättenkonzept analysiert die Verträglichkeit von Spielhallen, Wettbüros, Diskotheken und weiteren, vergleichbaren Betrieben an unterschiedlichen Standorten im Stadtgebiet Elmshorns. Dazu wurden von dem Stadtentwicklungsbüro Dr. Donato Acocella jeweils die städtebauliche Situation vor Ort und die vorhandene Entwicklungsperspektive des Quartiers untersucht. Daraus ergeben sich Empfehlungen für die Zulässigkeitsregulierung von Vergnügungsstätten in Elmshorn, die im Rahmen der Bauleitplanung praktisch umgesetzt werden.
Vergnügungsstättenkonzept
Das Vergnügungsstättenkonzept wurde am 22.03.2018 vom Stadtverordneten-Kollegium der Stadt Elmshorn beschlossen und dient nunmehr als Entscheidungsgrundlage in der Bauleitplanung.
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