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Kulturdenkmale: Baudenkmale in Elmshorn

Wir als Kuratorium der Stiftung zur Erhaltung von Kulturdenkmalen in Elmshorn begrüßen Sie recht herzlich auf dem virtuellen Rundgang der folgenden Seiten zu Elmshorns Baudenkmalen.

Begriff "Denkmal"

„Kulturdenkmale sind Sachen (…) vergangener Zeit, deren Erforschung oder Erhaltung wegen ihres besonderen geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, technischen, städtebaulichen oder die Kulturlandschaft prägenden Wertes im öffentlichen Interesse liegen.“

So wird der Begriff „Denkmal“ im schleswig-holsteinischen Denkmalschutzgesetz beschrieben.

Warum besteht ein Interesse der Öffentlichkeit an denkmalgeschützten Gebäuden?

Als „Baudenkmal“ ausgezeichnete Gebäude sind ein wesentlicher Teil dessen, was unsere Kultur ausmacht. Sie sind Zeugen der Vergangenheit, sie schaffen eine lebendige Verbindung zu Gegenwart und Zukunft. Baudenkmale zeigen uns - heute und unmittelbar in unserer Stadt - wie im Mittelalter, wie im 19. Jahrhundert, wie in den 60er Jahren gebaut wurde, wie Fassaden gestaltet, Häuser konstruiert, Städte zum Wohnen und Arbeiten organisiert wurden. Damit tragen Baudenkmale in besonderer Weise zur Identität der Stadt bei.

Elmshorn hat seine Baudenkmale

Nun ist Elmshorn kein Ort, der sich zahlreicher Denkmale rühmen kann. Zu viele sind uns in den letzten Jahrzehnten verloren gegangen. Denn obwohl Denkmale dem staatlichen Schutz unterstehen, sind sie immer wieder bedroht. Der Zahn der Zeit und Umwelteinflüsse nagen an der Bausubstanz, oder der wirtschaftliche Druck von Investor*innen, die finanzielle Überlastung von Eigentümer*innen, aber auch unterschiedliche Auffassungen und Interpretationen von Denkmalschutz führen durch Abbruch oder missglückten Umbau zum Verlust von Denkmalen.

Aber um diese Baudenkmale zu behalten sind viele Stimmen nötig, die den Denkmalschutz vertreten, die lautstark den Erhalt und die Wahrung der Baudenkmale fordern. Dafür müssen wir wieder unser Augenmerk auf unsere Elmshorner Denkmale richten, wir wollen ihre Wertigkeit erkennen - und uns für ihren Schutz und Erhalt einsetzen.

Abriss der Nikolaikirche

Aus heutiger Sicht ist unvorstellbar, die Nikolaikirche abreißen zu wollen. Um 1900 lag die Abrissgenehmigung aber bereits vor. Erst als Heimatschutzverbände und ein externer Konservator für Kunstdenkmale die Elmshornerinnen und Elmshorner von der bauhistorischen Qualität ihrer Kirche als Denkmal überzeugten, konnte der Erhalt der Nikolaikirche erreicht werden.

Elmshorner Rathaus als Denkmal umstritten

Heutzutage ist das Elmshorner Rathaus als Denkmal umstritten. Es wird oftmals als heruntergekommener Zweckbau beschrieben und wegen seines ungenügenden Erhaltungszustandes und seiner baulichen Mängel nicht als erhaltenswert angesehen. Dabei werden die Eleganz und Leichtigkeit des Bauwerks sowie die hinter ihm stehende Idee übersehen: Das Elmshorner Rathaus symbolisiert den zuversichtlichen Willen der jungen Bundesrepublik zu Aufbruch und Demokratisierung, der auch in Elmshorn zu spüren war und mit einem modernen Rathausbau gezeigt werden sollte und bis heute gezeigt wird.

Wegen dieser architektonischen Qualitäten wurde das Elmshorner Rathaus 2010 in die Denkmalliste Schleswig-Holsteins aufgenommen und damit vom Landesamt für Denkmalpflege formal unter strengen gesetzlichen Schutz gestellt.

Aber wichtiger noch für den dauerhaften Erhalt dieses jüngsten Baudenkmals der 60er Jahre in Elmshorn ist ein weiterhin starkes bürgerliches Engagement und der starke politische Wille, das Elmshorner Rathaus für die Nachwelt zu sichern und für die denkmalgerechte Instandsetzung und Pflege Sorge zu tragen. Und das gilt auch für alle anderen noch vorhandenen Baudenkmale in Elmshorn.

Machen Sie sich stark für einen Erhalt der Baudenkmale in Elmshorn!

Denn sie sind ebenso darauf angewiesen, dass ihnen die Elmshorner Stadtgesellschaft durch Einsatz und Engagement ihre Wertschätzung zeigt - so wie es die Elmshornerinnen und Elmshorner vor 100 Jahren erfolgreich auch für Ihre Nikolaikirche getan haben.

Das kann die Verweigerung einer beantragten Umbau- oder Abrissmaßnahme durch die städtische Verwaltung sein; oder das private Engagement einer denkmalgerechten Sanierung, wie sie beispielhaft bei Villen am Mühlendamm oder auf Kaltenweide durchgeführt wurde; oder der Investor, der das städtebauliche Ensemble Catharinenstraße material- und maßstabsgerecht ergänzt; oder engagierte Bürger*innen, die auf gefährdete Bauwerke hinweisen, wie beim „Gelben Speicher“ in der Reichenstraße; oder der Freundeskreis der Knechtschen Hallen, dem es gelingt, mit buntem Programm ein schlafendes Industriequartier mit Leben zu füllen und damit die städtebauliche Entwicklung beflügelt; oder einfach der interessierte Besuch Ihres Lieblingsdenkmals am nächsten „Tag des offenen Denkmals“.

Ein sich über die Zeit wandelndes Verständnis zur Begrifflichkeit „Baudenkmal“ erfordert immer wieder eine Überprüfung seiner Beurteilungskriterien.

Machen Sie sich selbst ein Bild von den „Baudenkmalen in Elmshorn“!

Autor: Das Kuratorium der Stiftung zur Erhaltung von Kulturdenkmalen in Elmshorn, 23.06.2022.