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Bürgerinformation (A-Z)

Geburtsurkunde beantragen

Nr. 99027002012000

So erhalten Sie die gewünschte Urkunde

Sie können Ihre Urkunde (auch mehrsprachige/internationale Urkunde) persönlich bei Vorsprache oder per Post beim Standesamt Elmshorn, Schulstr. 36, 25335 Elmshorn anfordern.

Bitte beachten Sie hierbei folgende Hinweise:

  •  In jedem Fall benötigen wir Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Anforderung eine Kopie).
  •  Für eventuelle Rückfragen geben Sie bitte eine Telefonnummer an.
  •  Bitte geben Sie uns auch den Zweck an, für den die Urkunde benötigt wird bzw. wo Sie diese vorlegen sollen.
  •  Sie können die Gebühr in bar übersenden. Wenn Sie die Gebühr lieber vorab überweisen möchten, setzen Sie sich bitte vorher telefonisch mit uns in Verbindung.
  •  Urkunden zur Vorlage bei der Rentenversicherung werden gebührenfrei ausgestellt.
  •  Bitte fügen Sie Ihrer Anforderung weiterhin einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag bei.
  •  Ihre schriftliche Anforderung wird innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bearbeitet.

 

Wer kann die Ausstellung von Urkunden beantragen

1. die betroffene Person selbst (nur bei Urkunden aus dem Geburten- und Eheregister)

2. die/der Ehepartner*in (nicht bei geschiedenen Paaren)

3. Kinder, Enkel*innen, Urenkel*innen der betroffenen Person

4. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern der betroffenen Person

5. diejenige/derjenige, die/der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter 1. - 4. vorlegt

6. die Person, die ein rechtliches Interesse an der Urkunde belegen kann

7. Geschwister (nur bei Urkunden aus dem Geburten- oder Sterberegister)

Leistungsbeschreibung

Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.

Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.

Rechtsgrundlage

Welche Gebühren fallen an?

Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet 15,00 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.

Kostenfrei sind Geburtsurkunden, die für die Beantragung von Kinder- und Elterngeld sowie Mutterschaftshilfe ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
  • Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post oder Telefax

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
  • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Name, Vorname der Eltern
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

sowie deren

  • Ehegatten,
  • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
  • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

  • Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder
    • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
    • den Personalausweis,  Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin
  • für andere Personen:
    • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

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