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Bürgerinformation (A-Z)

Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Nr. 99108015182000

Spezielle Hinweise - Stadt Elmshorn

Ab sofort wird ein für die Beantragung notwendiger Vordruck erforderlich sein:

Formular per Post einreichen

Das Antragsformular ist online ausfüllbar, muss jedoch wegen der erforderlichen Unterschrift ausgedruckt und per Post oder persönlich ins Rathaus gelangen.

Skizze mit einreichen

Zur Vermeidung von Missverständnissen fügen Sie dem Antrag bitte eine entsprechende Skizze bei (am besten auf einem Auszug aus der Flurkarte). Seitens des Flächenmanagements wird zunächst geprüft, ob die gewünschte Zufahrt in der Form möglich und realisierbar ist. Der/die AntragstellerIn wird eine vorläufige Kostenschätzung erhalten. Auf der Basis dieser Berechnung wird zwischen Antragsteller*in und der Stadt Elmshorn als Eigentümerin der umzugestaltenden Flächen ein Erstellungsvertrag geschlossen. Vor Beginn der Baumaßnahme muss der kalkulierte Betrag an die Stadt Elmshorn überwiesen werden.

Stadt als Bauträgerin

Als Eigentümerin der Flächen tritt die Stadt Elmshorn als Bauträgerin und Auftraggeberin für die Herstellung der Grundstückszufahrt auf. Damit sollen Schwierigkeiten aufgrund nicht fachgerechter Herstellung vermieden werden. Ihnen als AntragstellerIn obliegt weder die Auswahl der zu beauftragenden Firma noch die Baukontrolle vor Ort – eine Erleichterung für alle Beteiligten. Nach Fertigstellung der Zufahrt erhalten Sie eine Endabrechnung.

Ansprechpersonen

Für alle technischen Fragen rund um die Grundstückszufahrt:

Für die verwaltungsseitige Betreuung:

Sonderregelungen

Sollten Sie zu einer vorhandenen Zufahrt eine weitere benötigen, so ist hierfür zusätzlich eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich. Auch Baustellenzufahrten für Neubauvorhaben unterliegen einer gesonderten Regelung. Näheres dazu finden Sie unter den entsprechenden Stichworten.

50 Euro Gebühr

Für die Genehmigung und technische Abnahme von Grundstückszufahrten wird eine Gebühr von 50 € erhoben (Ziff. 50.2 der Gebührentabelle der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Elmshorn). 

Leistungsbeschreibung

Der Bau oder die Änderung/Veränderung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lageplanskizze
  • Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird

Rechtsgrundlage