Hauptmenü

Inhalt

Bürgerinformation (A-Z)

Vorläufigen Personalausweis beantragen

Nr. 99008001012002

Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

An dieser Stelle informiert Sie das Bürgerbüro der Stadt Elmshorn über die Antragstellung für Personalausweis und Reisepass. Dabei geht es unter anderem um erforderliche Unterlagen, anfallende Gebühren und Öffnungszeiten der zuständigen Behörde.


An wen muss ich mich wenden?

  • Als Elmshorner Bürger*in an das Bürgerbüro der Stadt Elmshorn
  • Als Nicht-Elmshorner*in an das zuständige Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde

Welche Unterlagen sind für den Antrag mitzubringen?

  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen
  • ggf. Erklärung zur Namensänderung
  • aktuelles biometrisches Passfoto nicht älter als 6 Monate
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigen bei Personalausweis unter 16 Jahren oder Reisepass unter 18 Jahren

Hinweis: Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine Übersetzung in die deutsche Sprache erforderlich.

Welche Gebühren werden fällig?

Personalausweis

  • Personalausweis 37,00 €
  • Personen unter 24 Jahren 22,80 €
  • Vorläufiger Personalausweis 10,00 €

Reisepass

  • Reisepass 70,00 €
  • Personen unter 24 Jahren 37,50 €
  • ggf. Aufschlag von 32,00 € (Express-Reisepass)

Öffnungszeiten


Leistungsbeschreibung

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Rechtsgrundlage

Verfahrensablauf

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

  • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
    • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

Voraussetzungen

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

  • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Fachlich freigegeben am

03.01.2024

Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.

Gebühren

  • Gebühr: 10,00 Euro
  • Gebühr: 13,00 Euro
    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz