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Bürgerinformation (A-Z)

Widmung

Was hat man unter einer Widmung zu verstehen? 

Bei der Widmung handelt es sich um eine Allgemeinverfügung (= Verwaltungsakt an die Allgemeinheit), durch die Straßen, Wege und Plätze einen öffentlich-rechtlichen Sonderstatus erhalten. Sie begründet den rechtlichen Status einer Fläche als öffentliche Sache, eröffnet damit die Fläche dem Gemeingebrauch und löst die sich aus der Straßenbaulast ergebenen Pflichten aus. Daneben bewirkt die Widmung, dass die öffentlich-rechtliche Zweckbestimmung den Vorrang vor privatrechtlichen Verfügungen über das Grundstück hat.

Neben der Widmung gibt es die Umstufung (zum Beispiel Bundesstraße wird zur Gemeindestraße) und die Einziehung (=Beendigung des öffentlich-rechtlichen Sonderstatus).

Wo finde ich die rechtlichen Grundlagen zur Widmung?

Im Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG). Maßgeblich ist insbesondere § 6 StrWG.