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Datum: 06.04.2023

Öffentliche Bekanntmachung Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Elmshorn

In diesem Jahr werden bundesweit Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. In der Stadt Elmshorn werden insgesamt 62 interessierte Bürgerinnen und Bürger gesucht, die sich für die Schöffentätigkeit in Strafverfahren am Amtsgericht Elmshorn oder beim Landgericht Itzehoe interessieren.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Elmshorn wohnen und zu Beginn der Wahlzeit zwischen 25 und 69 Jahre alt sind.

Nicht berücksichtigt werden können Interessentinnen und Interessenten, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monate verurteilt wurden bzw. gegen die ein entsprechendes Ermittlungsverfahren läuft. Ferner können Interessentinnen und Interessenten nicht berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen oder die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind.

Juristische Kenntnisse sind für die Schöffentätigkeit nicht erforderlich. Vielmehr werden Bewerberinnen und Bewerber gesucht, die Menschenkenntnisse besitzen und verantwortungsbewusst und unparteiische das Amt ausüben. Die Verfahren werden von einem Berufsrichter, der den Vorsitz hat und die Schöffen über die betreffenden Gesetze informiert, und zwei Schöffenrichtern, die voll stimmberechtigt sind, geführt.

Das Stadtverordneten-Kollegium wird voraussichtlich am 29. 06. 2023 in nichtöffentlicher Sitzung über die Vorschlagsliste der Stadt Elmshorn entscheiden. Anschließend wird diese Liste ausgelegt. Die Vorschläge werden anschließend an das Amtsgericht weitergeleitet. Dort nimmt ein eigens eingerichteter Wahlausschuss dann die tatsächliche Wahl der Schöffen vor.

Bewerbungen können bis zum 04.05.2023 eingereicht werden. Für Bewerbungen kann der auf der Internetseite der Stadt Elmshorn bereitgestellte Vordruck genutzt werden.
Falls Sie weitere Informationen zum Thema Schöffenwahl benötigen, setzen Sie sich bitte mit der Stadt Elmshorn, Haupt- und Rechtsamt, Frau Stadie (Telefonnummer: 0 41 21 / 231 - 644) in Verbindung.

Elmshorn, 06.04.2023

Stadt Elmshorn
Der Bürgermeister

Allgemeine Informationen zu den Bekanntmachungen

Seit dem 15.01.2021 werden Bekanntmachungen, mit Ausnahme von Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, ausschließlich im Internet veröffentlicht. Eine Bekanntmachung über die Zeitung entfällt seitdem.

Neben der digitalen Bereitstellung haben Sie noch folgende Möglichkeiten, die Unterlagen zu den Bekanntmachungen zu erhalten.

Versand der bekanntgemachten Unterlagen an eine Privatadresse

Im Rathaus (Schulstraße 15-17, 25335 Elmshorn, 04121/231-0), bei der im Bekanntmachungstext genannten Ansprechperson oder unter kommunale.angelegenheiten@elmshorn.de können Sie unter Angabe einer Postanschrift die bekanntgemachten Unterlagen kostenpflichtig anfordern.

Die Kosten richten sich nach der Satzung der Stadt Elmshorn über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.

Abholung der bekanntgemachten Unterlagen

Im Rathaus (Schulstraße 15-17, 25335 Elmshorn), Zimmer 104a liegen die bekanntgemachten Satzungen und Verordnungen aus.

Unterlagen zu den weiteren Bekanntmachungen erhalten Sie bei dem jeweils zuständigen Fachamt. Da sich nicht alle Fachämter im Rathaus befinden, nehmen Sie in diesen Fällen für eine Abholung bitte Kontakt mit der in der Bekanntmachung genannten Ansprechperson auf.

Bei der Abholung besteht keine Kostenpflicht.

Bitte beachten Sie auch die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung:

Sofern Fragen zum Inhalt der Bekanntmachung bestehen, setzen Sie sich gerne mit der im Bekanntmachungstext genannten Ansprechperson in Verbindung.