Öffentliche Erinnerung - Grundstücksabgaben, Gewerbesteuer und Hundesteuer (15.02.2023)
Es wird an die Begleichung der Grundstücksabgaben, Gewerbesteuern und Hundesteuern, die am 15.02.2023 fällig waren, erinnert.
Nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen ab Fälligkeit müssen Rückstände dieser Art unter Geltendmachung von Säumniszuschlägen und Vollstreckungskosten beigetrieben werden.
Elmshorn, 23.02.2023
Stadt Elmshorn
Der Bürgermeister
als Vollstreckungsbehörde
-Stadtkasse-