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Datum: 25.05.2021

Öffentliche Erinnerung

Es wird an die Begleichung der Grundstücksabgaben, Gewerbesteuern und Hundesteuern, die am 15.05.2021 fällig waren, erinnert.

Nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen müssen Rückstände dieser Art unter Geltendmachung von Säumniszuschlägen und Vollstreckungskosten beigetrieben werden.

Elmshorn, den 25.05.2021

Stadt Elmshorn
Der Bürgermeister
als Vollstreckungsbehörde
-Stadtkasse-