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Datum: 23.02.2022

Öffentliche Erinnerung

Es wird an die Begleichung der Grundstücksabgaben, Gewerbesteuern und Hundesteuern, die am 15.02.2022 fällig waren, erinnert.

Nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen ab Fälligkeit müssen Rückstände dieser Art unter Geltendmachung von Säumniszuschlägen und Vollstreckungskosten beigetrieben werden.

Elmshorn, 23.02.2022

Stadt Elmshorn
Der Bürgermeister
als Vollstreckungsbehörde
-Stadtkasse-