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Bürgerinformation (A-Z)

Ärzte und Krankenhäuser in Schleswig-Holstein

Nr. 99003017000000

Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").

Leistungsbeschreibung

Zur Versorgung der schleswig-holsteinischen Bevölkerung stehen Krankenhäuser unterschiedlichster Leistungsausrichtung zur Verfügung.

Auf der Basis seines "Standardprogramms für Krankenhäuser in Schleswig-Holstein" vom Februar 2007 fördert das Land Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen wie auch Neubauten an beziehungsweise von Krankenhäusern. Die geförderten Krankenhäuser werden in den Krankenhausplan aufgenommen. Dies trifft für die überwiegende Zahl aller Krankenhäuser zu.

An wen muss ich mich wenden?

Adressen von Krankenhäusern in Schleswig-Holstein finden Sie auf dem Gesundheits-Portal des Landes Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG),
  • Gesetz zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (AG-KHG).

Was sollte ich noch wissen?

Den Krankenhausplan Schleswig-Holstein und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).