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Bürgerinformation (A-Z)

Übernachtungssteuer / Bettensteuer

Nr. 99139003000000

Volltext

Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.

Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").

Ansprechpunkt

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal