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Bürgerinformation (A-Z)

Abfallentsorgung: Deponien

Nr. 99001012006000

Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").

Leistungsbeschreibung

Deponien sind Abfallentsorgungsanlagen, in denen Abfälle zeitlich unbegrenzt abgelagert werden.

Abfälle dürfen auf Deponien grundsätzlich nur abgelagert werden, wenn sie die für die jeweilige Deponieklasse festgelegten Zuordnungskriterien einhalten. Für Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle und andere Abfälle mit hohen organischen Anteilen bedeutet dies, dass sie vor der Ablagerung entweder thermisch oder mechanisch-biologisch behandelt werden müssen.

Das Anlagenkataster gibt einen Überblick über die Abfallentsorgungsanlagen in Schleswig-Holstein. Neben der Anschrift und Angaben zum Betreiber werden auch die zugehörigen Anlagendaten und die Abfälle, die die jeweilige Abfallentsorgungsanlage annehmen darf, dargestellt.

An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Das Anlagenkataster der Entsorgungsanlagen in Schleswig-Holstein sowie weitere Informationen zu Deponien finden Sie auf den Seiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.