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Bürgerinformation (A-Z)

Restabfälle zur Entsorgung abgeben

Nr. 99001006004000

Spezielle Hinweise - Stadt Elmshorn

Für die Entsorgung von Abfällen ist der Kreis Pinneberg zuständig. Die Einzelheiten über Abfuhrtermine, Rest- und Bioabfälle, Gelbe Säcke, Sperrmüll und Standorte von Wertstoffcontainern sowie alle weiteren Fragen rund um das Thema können Sie der Internetseite des Kreises Pinneberg entnehmen:

Telefonisch ist der Bürgerservice unter der Behördenrufnummer 115 zu erreichen.

Die Flächen für die Wertstoffcontainer (Glas- und Papiercontainer) werden der GAB seitens der Stadt oder seitens der privaten Eigentümer*innen zur Verfügung gestellt. Bei Fragen und Beschwerden zu den öffentlichen Standorten für die Wertstoffcontainer steht Ihnen zur Verfügung:


Der Stadt Elmshorn obliegt zudem die Leerung der über 400 öffentlichen Papierkörbe, die über das gesamte Elmshorner Stadtgebiet verteilt sind.

In Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Paten und Patinnenwerden in der Stadt an 15 Stellen Hundekotbeutelautomaten unterhalten. Ergänzt wird dieses Angebot durch die Ausgabe von Hundekotbeuteln in einigen EDEKA- und REWE-Filialen im Stadtgebiet. Somit haben alle Hundehalter*innen die Möglichkeit, sich mit Hundekotbeuteln zu versorgen und so auch zu einem saubereren Stadtbild beizutragen.

Standorte der Hundekotbeutelautomaten

Leistungsbeschreibung

Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

An wen muss ich mich wenden?

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Welche Gebühren fallen an?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Rechtsgrundlage

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Zuständige Stelle

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Bearbeitungsdauer

individuell

Anträge / Formulare

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich