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Bürgerinformation (A-Z)

Abgrenzung Handwerk oder nicht Handwerk: Beratung

Nr. 99058001018000

Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").

Leistungsbeschreibung

Die Abgrenzung der Zugehörigkeit Ihres Betriebes zur Handwerkskammer (HWK) bzw. zur Industrie- und Handelskammer (IHK) ist zum Teil eine komplexe Fragestellung. Sie können sich durch die HWK und/oder IHK dazu beraten lassen.

Gesetzlich gehören diejenigen Gewerbetreibenden zur IHK, die nicht zur HWK gehören. In der Praxis sind allerdings viele Unternehmen beiden Kammern zugehörig, weil diese sowohl nichthandwerkliche als auch handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeiten ausüben. Diese sogenannten Mischbetriebe gehören mit ihrem jeweiligen Betriebsteil der IHK bzw. der HWK an.  

An wen muss ich mich wenden?

An die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK), in deren Kammerbezirk Ihr Unternehmen seinen Sitz hat/haben wird. 

Rechtsgrundlage

  • Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG),
  • Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung-HwO),
  • Gewerbeordnung (GewO).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.