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Bürgerinformation (A-Z)

Altenpflegerin / Altenpfleger: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Nr. 99018098001000

Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").

Volltext

Wenn Sie die Berufsbezeichnung »Altenpflegerin« beziehungsweise »Altenpfleger« führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.

Ansprechpunkt

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag,
  • Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie,
  • ärztliche Bescheinigung,
  • Führungszeugnis,
  • Geburts- oder Heiratsurkunde und
  • eine Urkunde aus der die aktuelle Namensführung ersichtlich ist.

Kosten

Für die Ausfertigung der Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ist gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (allgemeiner Gebührentarif) eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro zu entrichten.

Frist

Keine

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Vergleichbare Ausbildungsabschlüsse, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, können gemäß § 2 Abs. 3 AltPflG als gleichwertig anerkannt werden.

Verfügen Sie über eine entsprechende, abgeschlossene Ausbildung außerhalb Deutschlands, so können Sie gegebenenfalls (gemäß EU-Recht) als Dienstleistungserbringer vorübergehend und gelegentlich ohne Erlaubnis gemäß § 1 AltPflG in Deutschland tätig werden. Sie müssen dies vorab der zuständigen Behörde melden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für soziale Dienste.

Voraussetzungen

  • Sie haben nach der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung die staatliche Prüfung für Altenpfleger bestanden.
  • Sie haben sich keines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
  • Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet.
  • Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeiten erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 14.06.2022
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal