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Bürgerinformation (A-Z)

Anerkennung eines ausländischen Befähigungsnachweises für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beantragen

Nr. 99150125016000

Urheber

Volltext

Die Tätigkeiten im Bereich Pflanzenschutz sind in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden können, benötigen Sie einen deutschen Sachkundenachweis. Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie in Deutschland den Sachkundenachweis von der zuständigen Stelle erhalten. Dafür müssen Sie Ihren ausländischen Befähigungsnachweis anerkennen lassen.

Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre ausländische Qualifikation mit der deutschen Qualifikation und prüft die Gleichwertigkeit. Die Gleichwertigkeit ist eine wichtige Voraussetzung für die Ausstellung des Sachkundenachweises.
Daneben müssen Sie noch weitere Voraussetzungen erfüllen. Weitere Voraussetzungen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, Zuverlässigkeit und regelmäßige Fortbildungen und Weiterbildungen.

Den Antrag für das Verfahren können Sie auch aus dem Ausland stellen.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Sie stellen einen Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenach-weises bei der zuständigen Stelle.
Sie können den Antrag mit den Dokumenten bei der zuständigen Stelle abgeben, mit der Post schicken oder elektronisch hochladen. Die zuständige Stelle informiert Sie.
 

Prüfung der Gleichwertigkeit

Die zuständige Stelle prüft dann, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Eine wichtige Voraussetzung ist die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle vergleicht Ihre Qualifikation mit der deutschen Qualifikation. Sie ist gleichwertig, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen Qualifikation und der deutschen Qualifikation gibt.
 

Mögliche Ergebnisse der Prüfung

Wenn Ihre Qualifikation gleichwertig ist, wird Ihr ausländischer Befähigungsnachweis anerkannt. Die zuständige Stelle kann Ihnen das Ergebnis schriftlich bestätigen. Sie müssen noch die weiteren Voraussetzungen erfüllen. Dann erhalten Sie den Sachkundenachweis Pflanzenschutz.

Gibt es wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Qualifikation und der deutschen Qualifikation? Vielleicht können Sie die Unterschiede durch Ihre Berufspraxis, andere Kenntnisse oder Fähigkeiten (lebenslanges Lernen) ausgleichen. Die Berufspraxis müssen Sie nachweisen. Kenntnisse und Fähigkeiten muss eine Behörde des Staates bescheinigen, in dem Sie die Kenntnisse oder Fähigkeiten erworben haben.

Es kann aber sein, dass die wesentlichen Unterschiede nicht durch diese Kenntnisse ausgeglichen werden können. Dann wird Ihr ausländischer Befähigungsnachweis nicht anerkannt. Sie dürfen dann nicht im Bereich Pflanzenschutz arbeiten.
Die zuständige Stelle nennt Ihnen aber die wesentlichen Unter-schiede und warum Sie die wesentlichen Unterschiede nicht durch Ihre Berufspraxis ausgleichen können.

In den meisten Fällen können Sie eine Ausgleichsmaßnahme machen. Damit können Sie die wesentlichen Unterschiede aus-gleichen.
 

Ausgleichsmaßnahmen

Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen:

  • Sie machen eine Prüfung zur Sachkunde nach der Sachkundeverordnung.
  • Sie machen einen Lehrgang nach der Sachkundeverordnung.

Die zuständige Stelle berät Sie dazu.

Wenn Sie die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich absolvieren und alle weiteren Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie den Sachkundenachweis Pflanzenschutz. Dann dürfen Sie in Deutschland beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden.

Ansprechpunkt

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Befähigungsnachweis im Bereich Pflanzenschutz.
  • Sie wollen in Deutschland beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden.
  • Persönliche Eignung: Sie sind zuverlässig für die Arbeit im Bereich Pflanzenschutz.
  • Sie haben Deutschkenntnisse auf dem erforderlichen Sprachniveau.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular von der zuständigen Stelle
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Eheurkunde (wenn sich Ihr Name durch Heirat geändert hat)
  • Lebenslauf
  • Nachweise Ihrer Berufsqualifikation (zum Beispiel Zeugnisse, Berufsurkunde)
  • Ausbildungsnachweise
  • Nachweise von Fortbildungen und Weiterbildungen
  • Nachweise über Ihre relevante Berufserfahrung
  • Nachweise über weitere relevante Kenntnisse für die Tätigkeit im Bereich Pflanzenschutz
  • Vielleicht: Sie kommen aus einem Drittstaat und wohnen oder arbeiten noch nicht in der EU, dem EWR oder der Schweiz? Dann müssen Sie nachweisen: Sie wollen in Deutschland in dem Beruf arbeiten. Nachweise sind zum Beispiel Bewerbungen auf einen Arbeitsplatz, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, persönliche Erklärung
  • Nachweis Ihrer Zuverlässigkeit: Vielleicht benötigt die zu-ständige Stelle ein Dokument zum Nachweis Ihrer Zuverlässigkeit.
  • Nachweise Ihrer Deutschkenntnisse: Sprachzertifikat

Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Dokumente Sie als einfache Kopie, als beglaubigte Kopie oder im Original einreichen müssen.

Kosten

Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab.

Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (zum Beispiel für Übersetzungen oder Beglaubigungen). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle informiert Sie über den Eingang der Dokumente.

Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, wenn Unterlagen fehlen. Das Verfahren startet, wenn die Dokumente vollständig sind.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid der zuständigen Stelle können Sie innerhalb einer bestimmten Frist rechtlich vorgehen (zum Beispiel Widerspruch einlegen). Die Entscheidung wird dann überprüft. Details dazu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Sie sollten zuerst mit der zuständigen Stelle sprechen, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 27.03.2024
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft