Arbeitsförderung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM)
Nr. 99038005027000Leistungsbeschreibung
Offline seit April 2012
Grund:
Aufhebung des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt mit Wirkung vom 1. April 2012 (Sechstes Kapitel des SGB III) und damit ersatzloser Wegfall der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM).
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) sind von den Agenturen für Arbeit bezuschusste Tätigkeiten. Die Maßnahmen dienen dazu, insbesondere bei hoher Arbeitslosigkeit entsprechend den Problemschwerpunkten der regionalen und beruflichen Teilarbeitsmärkte Arbeitslosigkeit abzubauen. Um zumindest vorübergehend eine Beschäftigung zu ermöglichen dienen sie arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit. Gefördert werden Maßnahmen, in denen zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten durchgeführt werden. Zudem ist Voraussetzung, dass eine Beeinträchtigung der Wirtschaft – Wettbewerbsverzerrung – als Folge der Förderung nicht zu befürchten ist.
Eine Förderung einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitsnehmers in einer ABM erfolgt, wenn damit zu rechnen ist, dass ihre Eingliederungsaussichten durch die Teilnahme an der Maßnahme erheblich verbessert werden.